Werbung auf ibn-online.de
Wir können Ihnen eine interessante Online-Werbung anbieten. Dabei gibt es verschiedene Stellen an der Sie Ihre Werbung/Banner platzieren können.
Die Homepage wird täglich durch die Redaktion aktualisiert und dadurch gewinnt Ihre Werbe-Präsenz an zusätzlicher Aufmerksamkeit, die Sie unbedingt nutzen sollten.
Möglich ist dies einerseits zu einem Vorzugspreis zusammen mit einer Werbung von mind. einer ¼-Seite im IBN-Magazin! Der Monatspreis kostet Sie zusätzlich zum Inserat € 40.-/CHF 50.- zzgl. MwSt. (Startseite € 77.-/CHF 95.-).Wollen Sie die Online-Werbung verlängern, müssen Sie wiederum ein Inserat im IBN-Magazin buchen.
Sie haben die Möglichkeit, auch ohne Inserat im IBN-Magazin auf ibn-online.de eine Werbung zu schalten. Der Monatspreis beträgt dafür € 100.-/CHF 125.- zzgl. MwSt. (Startseite € 135.-/CHF 160.-), wobei die Mindestdauer 6 Monate beträgt. Auf die Bannerwerbung gewähren wir keine Rabatte. Die Faktura für die Banner-Werbung inkl. einer allfälligen Bannererstellung wird Ihnen vom Verlag in Euro oder Schweizer Franken mit Zahlungsziel 30 Tage ausgestellt.
Sofern mehrere Bestellungen pro Internet-Seite eingehen, behalten wir uns vor, diese im Wechsel aufzuschalten. Nach dem Ablauf wird, sofern keine neue Bestellung eintrifft, Ihre Werbung vom Netz genommen.
Mit der Bestellung akzeptieren Sie diese Bedingung (sieh unten). Danke, Ihre IBN-Online.
Unten stehend sehen Sie die möglichen Bannerplatzierungen
Rechte Seite Skyscrapper:
Maximale Größe:
168 Pixel Breite / 800 Pixel Hoch.
Mögliche Platzierungen:
Startseite
News
Crusing
Racing
Tests
Forum
Kopf Groß:
Maximale Größe:
500 Pixel Breite / 90 Pixel Hoch.
Mögliche Platzierungen:
Alle Seiten
Kopf rechte Seite klein:
Maximale Größe:
168 Pixel Breite / 90 Pixel Hoch.
Mögliche Platzierungen:
Alle Seiten
Online-Werbemittel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbemittel auf der Homepage www.ibn-online.de der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft
(Stand Juli 2016)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werbung/Werbemittel in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet (sämtliche Homepages, welche vom IBN Verlag sowie dem Verlagshaus Hermann Daniel geführt werden). Vertragspartner des Kunden ist die Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft, Grünewaldstraße 15,
72336 Balingen (nachfolgend kurz Verlag genannt).
1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlags, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Es gelten die „Technische Angaben“ des Verlags.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit vertraglich nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so gelten die Punkte 6 und 7 entsprechend.
3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Mündliche oder fernmündliche Aufträge bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigungen oder der Bestätigung per E-Mail.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich genannt werden. Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-Up-Werbung etc.) bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den allgemeinen technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Werbemittel rechtzeitig anzuliefern.
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
6. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
In diesen Fällen wird der Verlag den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass er das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Verlag sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt dem Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich und in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Der Verlag nimmt diese Übertragungen mit der Auftragsdurchführung an.
8. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern).
Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
9. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und Verschulden bei Vertragsschluss bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzteren Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Personenschäden.
11. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten.
12. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben
13. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und der Verzugsschaden berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
15. Auf schriftliche Anfrage stellt der Verlag dem Auftraggeber die verfügbaren AdServer-Statistiken zur Verfügung.
16. Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
17. Erfüllungsort ist Sitz des Verlags.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Anzeigenservice
Ulrike Schuler | |
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+49 (0)7433 266-127 |
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+49 (0)7433 266-222 |
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