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Antwort auf Corona Lnadesverordnung Baden-Württembgerg

Sehr geehrter Herr Hügle nachfolgend sende ich Ihnen Kopie meines Anschreibens an Herrn Landrat Wölfle Bodenseekreis, sowie dessen Antwort. Demnach sieht es etwas anders aus als Sie es sinnvoller Weise schildern. Ich rege an, dass die Verbände auch in Anbetracht, dass die Österreicher die Häfen per 14.4. wieder frei geben, gegenüber den Behörden - Verkehrsministerium BW - gleichfalls aktiv werden, um die aktuellen übertriebenen Einschränkungen zu beeenden und auf das sinnvolle Maß zurück zu führen. Sehr geehrter Herr Landrat Lothar Wölfle, wie alle Sportstätten wurden auch die Sportboothäfen am Bodensee geschlossen. Ich bin Bootseigner mit meinem Segelboot im Bodanhafen. Die CORONA Schließung von "Sportanlagen" ist grundsätzlich nachvollziehbar. Für die Nutzung der spezifischen - im folgenden definierten - Sportboote ist das jedoch eine überzogene Einschränkung. Für all jene Booteigner welche auf deren Schiffen eine eigene Toilette, eigene Küche, eigenen Liegeplatz am Steg haben, die also in keiner Weise die sanitären Einrichtungen, Duschen, Clubräume, Restaurationen benutzen müssen, ist das pauschale Verbot nicht angemessen. Hier könnte anstelle eines Totalverbotes die bei CORONA spezifischen Kontaktverbote, wie: nur 2 Personen aus dem Eignerhaushalt - sowie mit den jeweils geltenden Abstandsregeln - z.B. Verbot von Gesprächen / Treffen auf dem Bootssteg - z.B. auch Verbot der Nutzung von Gebäuden der Hafenanlage, Verbot gleichzeitiger Nutzung der sanitären Abpumpanlagen u.ä. eine angemessene und nicht überbordendend in die Freiheitsrechte eingreifende Regelung getroffen werden. Übernachtungen auf dem eigenen Schiff in der Hafenanlage könnten unter diesen Umständen ggf. wieder gestattet werden. Schließlich: Der Abstand der Boote an deren Liegeplätzen gewährleistet unproblematisch den notwendigen Sicherheitsabstand. zudem könnte man im Hafen eine Mundschutzpflicht von den Bootseignern verlangen, sofern das / die direkt benachbarten Boote ebenfalls am Liegeplatz von den Eignern besetzt sind. Die Kontrolle der Einhaltung der Regel könnte man den Hafenbetreibern auferlegen. Deren wirtschaftliches Interesse muss es sei, dass die Bootseigner ihre Boote soweit möglich nutzen können. Und Sie würden durch eine angemessene Regelung sicherstellen, dass die Hafenbetreiber nicht finanzielle Rückforderungen bekommen, weil die geschuldete Leistung nicht in vollem Umfang erbracht werden kann. Spezifisch bei Segel- und Motorbooten ist, dass bei deren Nutzung eine Begegnung mit anderen Menschen auf dem See nahezu ausgeschlossen ist. Das bei insbesondere Motorbooten teils beliebte Beiseitliegen kann durch Verordnung verboten werden. Die WAPO kann das kontrollieren. Die Nutzung der Seefläche kann eingeschränkt werden, z.B. mit einer Anweisung, dass der See maximal bis zur Mitte befahren werden darf, dass Anlandungen und Besuche anderer Häfen - insbesondere deren der Schweiz und Österreichs - untersagt sind. Die Überwachung durch die bestehenden Einrichtungen ist dafür ausgelegt, Hafenmeister, Zoll, WAPO... Ich möchte Sie herzlich bitten, dass Sie meine konstruktive Kritik bewerten, ggf. gerne fachlich ergänzen und an die Stelle weiter leiten, welche die Beschränkungen angeordnet hat. Ich bin mir - gemäß den Anregungen durch die deutsche sowie die europäische Ethikkommission - sicher, dass die Regierungen sich bemühen werden, die Einschränkungen der persönlichen Freiheit auf das sinnhafte und aus medizinischer Sicht notwendige und empfehlenswürdige Maß und Maßnahmen zu begrenzen. Jürgen Sudmann Boot Xenario - FN 5xxxx 0xxx xxxxxxx

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