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Leinen- und Sicherheitskontrolle durch Eigner muss möglich sein
Wenn ich als Eigner den Hafen nicht mehr betreten darf, kann ich auch keine Leinen- und Sicherheitskontrolle an meinem Schiff mehr durchführen. Wer haftet dann für eventuelle Schäden? Ich habe dem Landratsamt bereits ein entsprechendes Schreiben übersandt, in dem ich vorsorglich Regressansprüche geltend mache.Hinweis
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