Kommentar schreiben

Als Antwort auf Eintrag

Antwort auf Mail am BAKOM und UVEK

und wie war die Antwort darauf? Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee ....Die nachfolgend aufgeführte Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb 1) auf dem Bodensee, getroffen zwischen den Fernmeldeverwaltungen folgender Länder: Deutschland, Österreich und der Schweiz. ... [ 1) In der Schweiz werden für diese Nutzung Frequenzen des mobilen Landfunks verwendet. ] weiter steht in der Verordnung unter Artikel 3, Verwaltungsbestimmungen für Schiffsfunkstellen (1) Anforderungen an die Funkstellen Eine Funkstelle für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee muss den nationalen Vorschriften des Staates entsprechen, in dem das Schiff registriert ist. 1) In der Schweiz werden für diese Nutzung Frequenzen des mobilen Landfunks verwendet. Nach meinem Wissenstand müsste somit die Anfrage/Antrag abgewiesen worden sein. Sie auch BSV und BSO

Bitte beachten Sie:
Zu jedem Kommentar muss ein Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden.
Ist dies nicht der Fall, wir Ihr Beitrag von uns gelöscht. Außerdem behalten wir uns vor, bei Nichteinhaltung unserer Netiquette (Beleidigung, Geschäftsschädigung, Diskriminierung, Diffamierung, Mehrfacheintragungen, Copyrightverstöße, Werbung u.ä.)  Ihren Beitrag zu kürzen oder zu löschen.
Mehr Infos finden Sie hier.

Ihr Kommentar



Ihre Daten

Hinweis: Ihre eMail-Adresse wird auf der Website nicht angezeigt.


Optionen

Ich möchte nicht, dass dieser Kommentar auf der Website angezeigt wird, sondern dass er nur an den zuständigen Redakteur weitergeleitet wird.

Ich möchte gerne eine Benachrichtigung per email erhalten, wenn jemand auf meinen Eintrag antwortet.

Sicherheitsabfrage
CAPTCHA

Warum?


Hinweis

Bitte beachten Sie das wir Werbung oder Beleidungen unverzüglich löschen.