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Antwort auf Mail am BAKOM und UVEK
und wie war die Antwort darauf? Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee ....Die nachfolgend aufgeführte Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb 1) auf dem Bodensee, getroffen zwischen den Fernmeldeverwaltungen folgender Länder: Deutschland, Österreich und der Schweiz. ... [ 1) In der Schweiz werden für diese Nutzung Frequenzen des mobilen Landfunks verwendet. ] weiter steht in der Verordnung unter Artikel 3, Verwaltungsbestimmungen für Schiffsfunkstellen (1) Anforderungen an die Funkstellen Eine Funkstelle für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee muss den nationalen Vorschriften des Staates entsprechen, in dem das Schiff registriert ist. 1) In der Schweiz werden für diese Nutzung Frequenzen des mobilen Landfunks verwendet. Nach meinem Wissenstand müsste somit die Anfrage/Antrag abgewiesen worden sein. Sie auch BSV und BSOHinweis
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