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Mail am BAKOM und UVEK

Zu diesem Thema habe ich folgendes Mails gesendet an: BAKOM (Bundesamt für Kommunikation UVEK (Departement für Umwelt Verkehr Energie Telekommunikation) Sehr geehrte Damen und Herren. Betrifft: Schiffsfunk auf dem Bodensee. Ich habe ein Boot auf dem Bodensee das mit einem konzessionierten Radargerät ausgerüstet ist. Nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO vom 1.1.2014 muss bei Radarfahrt bei unsichtigem Wetter ein Funkgerät auf Kanal 16 geschaltet sein. Auf meine Anfrage beim BAKOM für eine Funkkonzession für die Kanäle 16 / 77 / 12 / 14 wurde mir mitgeteilt dass dies möglich sei. Allerdings müsse ein Betriebsfunkgerät verwendet werden da Marinefunkgeräte unzulässig sind. Seit meiner Anfrage wurde in der Fachpresse verschiedene Artikel über eine Neuregelung diskutiert und weitere Funkstationen auf Kanal 11 von Hafenanlagen angekündigt Schlussendlich wurde die Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee veröffentlicht. In dieser wurden folgende Kanäle angegeben. Zulässige Frequenzen für den Schiffsfunk auf und am Bodensee Kanal Frequenz Verwendungszweck 06 156,300 MHz Event 11 156,550 MHz Gaienhofen Hafen 12 156,600 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg 14 156,700 MHz Polizei - Wasserschutzpolizei Baden Württemberg 15 156,750 MHz Event 16 156,800 MHz Notalarmierung (weiterer Notverkehr auf Kanal 77) Radarfahrt 17 156,850 MHz Event, es gilt folgende Einschränkung: Östlich einer Linie Romanshorn – Friedrichshafen ist die Benutzung von Kanal 17 nicht gestattet 69 156,475 MHz Event 77 156,875 MHz 1. Notverkehr 2. Behörden untereinander 3. Schiff – Schiff Leider habe ich nirgends eine ausführliche und verbindliche Publikation für die Zulassung eines Gerätes auf einem Boot aus der Schweiz gefunden. Ich möchte im Interesse der Bodensee-Sportschiffer diese offenen Punkte klären und sie an die geeigneten Foren und Zeitschriften weiterleiten. In diesem Sinn habe ich folgende Fragen: 1.) Sind die oben aufgeführten Kanäle verfügbar? 2.) Was kosten eine Konzession die diese Kanäle umfasst? 3.) Warum sind Seefunkgeräte nicht zulässig? 4.) Ist es möglich eine befristete Konzession für die Saison zu bekommen? 5.) Bei einer frühen Konzession habe ich eine Preisermässigung erhalten da diese für Sicherheitsdienste verwendet wurde. Ist diese Ermässigung immer noch gültig? 6.) Wann wird die Zulassung an EU-Vorgaben angepasst? Warum ist die Schweiz wieder einmal ein „Sonderfall“? Ein paar Bemerkungen zu obigen Fragen: Sicherheit / Notfall: Eine einheitliche Regelung dient der raschen Hilfe bei Notfällen. Diverse Ereignisse auf dem See konnten nur dank Hilferufe über Funk von einer tragischen Katastrophe bewahrt werden. Der Notruf über Handy hat sich als absolut untauglich erwiesen, da je nach Netzauswahl und Empfangsverhältnis, die Einsatzleitstelle nicht am See liegt. Die Seerettungsdienste müssen dann auf Umwegen alarmiert werden und können dann unter Umständen nicht die nächsten Stellen sein. Boote die sich in der Nähe befinden sind nicht informiert und können nicht helfen. Zugelassene Geräte: Das Argument das Seefunkgräte Kanäle betreiben die von anderen Diensten belegt sind ist nach der neuen Verordnung überholt und nicht mehr Stichhaltig. Wenn ein Boot im Bereich solcher Stationen ist spielt es keine Rolle ob das ein Boot mit einer schweizer Zulassung und beschränkten Kanalauswahl ist oder ein Boot mit EU-Zulassung und unbeschränkter Kanalauswahl. Entscheidend ist nur das Verhalten des Funkers. Ein modernes Seefunk hat eine Notruftaste für Rufe auf Kanal 16 und sendet bei angeschlossenem GPS-Gerät auch automatisch die Position die mit DSC Controller auf dem Display angezeigt wird. Im Gespräch ist auch die Einführung von AIS. Es ist wenig sinnvoll dieses System nur für Passagierschiffe zu beschränken. Für diese Erweiterung sind Seefunkgeräte sinnvoll. Gebühren: Deutschland erhebt keine Konzessionsgebühren. Für die Zulassung wird eine einmalige Abgabe von € 130.00 für Neugeräte und € 60.00 für Änderungen erhoben. Mit der Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee sollte auch die Zulassung und die Konzessionsbedingungen auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden und Europatauglich angepasst werden. Fazit: Ein angepasster Zugang zum Seefunk dient der Sicherheit auf dem See und kann im Notfall Leben retten. Ein „Sonderfall Schweiz“ ist in diesem Bereich absolut fehl am Platz und sollte überholt werden. Was es einen braucht ist es ein Sonderfall Bodensee für die Schweiz. Da es sich auf dem Bodensee ein geschlossenes Gewässer handelt und das in der Schweiz betroffen Gebiet entsprechend lokal ist, sollte es unbürokratisch möglich sein eine Regelung zu finden. Ich hoffe das diese Informationen zu eine möglichst raschen Anpassung zu einer europäischen Lösung am Bodensee führt. Mit freundlichen Grüssen: Hans Baumann Anhänge: Funk am Bodensee ist jetzt geregelt Bundesnetzagentur Amtsblatt 13 Funkvereinbarung Bodensee Schifffahrtsordnung (Radarfahrt - Auszug) Ist bald Ende der Funkstille -- Habag Marinetechnik Hans Baumann Brüschweidstrasse 67 CH - 8626 Ottikon Tel: +41 44 935 39 84 Mob: +41 79 573 81 23 www.habagmarine.jimdo.com

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