Es sollte darau geachtet werden, daß eine Bergung auf "behördliche Anweisung" sollte in jedem Fall versichert ist. Ferner sind Wasserskifahren und / oder Wakeboardfahren nicht in jedem Fall über die Haftpflicht versichert!
Hinweis
Bitte beachten Sie das wir Werbung oder Beleidungen unverzüglich löschen.