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Existenzbedrohung

Am Bayerischen Ufer gibt es 4 Bootsvermietungen. 2/3 des Bootsbestandes sind Ruder- und Tretboote. Unter anderem sieht die Novellierung der BSO auch vor, dass diese Boote außerhalb der Uferzone zukünftig mit Rettungswesten ausgerüstet werden sollen. Das ist auf Tretbooten nicht möglich. Deshalb dürfen zukünftig die Boote nur innerhalb der 300 m fahren. Die Sperrung der Reutiner und Schachener Bucht schränkt das Fahrtgebiet zusätzlich ein. Einzige Möglichkeit für die Mieter der Tretboote straffrei ihrem Freizeitvergnügen nachzugehen ist vor der Insel Lindau. Das zirka 40 Boote den Bundesbahnhafen, sowie die Segelboothäfen große Probleme und Unfallrisiken bereiten werden, muss jedem Wassersportler klar sein. Verständlicher Weise werden dann weitere Verbotszonen eingerichtet. Somit ist diese Maßnahme für mindestens 4 Traditionsbetriebe im höchsten Maße Existenzbedrohend.

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