Patente und Zulassungen für den Bodensee
01.01.2010 von IBN
Das Patent ist Voraussetzung
Das Bodenseeschifferpatent ist vorgeschrieben für alle Boote deren Maschinenleistung 4,4 kW (Kat. A) übersteigt sowie für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche (Kat. D). Andere Patente werden z. T. anerkannt wie z.B. der amtliche Sportbootführerschein. Erkunden Sie sich bei den zuständigen Schifffahrtsbehörden (siehe Infoseite).
Ohne Zulassung geht nichts
Ihr Boot muß für den Bodensee zugelassen sein. Außerdem müssen Wanderboote, die erstmals zugelassen werden, den Abgasvorschriften der Stufe II entsprechen. Eine eventuell von früher vorhandene Zulassung kann ruhen und man kann sie "aufleben" lassen. Es gibt keine Urlaubszulassung für Boote ohne Erfüllung der Abgasstufe II (auch nicht für Regatten!). Die Handhabung von Ausnahmen ist in den Anrainerstaaten unterschiedlich. Erkundigen Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei den Schifffahrtsbehörden. Das Fahrzeug muß mit dem zugeteilten Kennzeichen versehen werden.
Die richtige Ausrüstung an Bord
Zur Ausrüstung gehört selbstverständlich auch eine Rettungsweste für jedes Crewmitglied, Kompaß, Anker, Signalmittel, Beleuchtung und eventuell Feuerlöscher. Die Mindestausrüstung finden Sie in Ihrer Zulassungsurkunde aufgeführt. Und denken Sie daran: Als Schiffsführer haben Sie große Verantwortung! Sie werden vom Gesetz mit allen Folgen herangezogen!
Ausweichen nach allen Regeln
Die meisten Unfälle am See passieren durch Unachtsamkeit und Verletzung der Vorfahrtregeln. Grundsätzlich hat am Bodensee die Berufsschiffahrt Vorfahrt. Als Erkennungszeichen haben diese Schiff einen grünen Ball, meist im Masttop, gesetzt. Weichen Sie diesen Schiffen immer rechtzeitig aus. Vorfahrt haben ebenfalls Berufsfischer, die einen weißen Ball gesetzt haben. Auch wenn Sie Vorfahrt haben, sollten Sie nicht auf Ihrem Wegerecht bestehen. An Sommerwochenenden sind häufig viele Boote auf dem See, so daß Sie Ihr Bootsumfeld immer im Auge behalten sollten, um Kollisionen zu vermeiden.
Übrigens: Treibende Boote (nicht vor Anker oder festgemacht) gelten nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung als in Fahrt befindlich und sind ausweichpflichtig! Ein Wegerecht gegenüber treibenden Booten sollte von anderen aber nicht erzwungen werden. Machen Sie den anderen durch Kursänderung oder Gas wegnehmen deutlich, daß Sie ihn gesehen haben und ausweichen.
Achten Sie auch auf Schwimmer, die oft weit draußen baden.
Wasserskifahren ist am Bodensee nur bei guter Sicht gestattet, es müssen mindestens zwei Mann im Schleppboot sein. Fahren Sie möglichst in Geradeausfahrt, um unnötigen Wellenschlag zu vermeiden. Zu Ihrer und zur Sicherheit der anderen sollten Sie die Schleppleine gleich einholen. Und behalten Sie einen Gestürzten immer im Auge.
Noch eine Bitte der Regattasegler an die Motorbootfahrer: Wellenschlag von vorne bremst ein Segelboot. Das ist, wenn man eine Wettfahrt segelt, speziell bei schwachen Winden, sehr störend. Fahren Sie bitte nicht quer durch Regattafelder und wenn Sie einzelne Regattateilnehmer treffen, fahren Sie bitte hinter den Booten vorbei. Segelboote, die eine Wettfahrt segeln, führen keine Nationale, daran kann man einen Regattateilnehmer erkennen.
Machen Sie sich bemerkbar
Bei Nacht und schlechter Sicht müssen Sie die entsprechenden Lichter führen. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang. Sie tun das zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit der anderen. Machen Sie sich auch mit den vorgeschrieben Signalzeichen am Bodensee vertraut. Signaltafeln erhalten Sie überall im Zubehörhandel. Und: Rettungswestenpflicht gilt selbstverständlich auch für Sie bei schlechtem Wetter.
WaPo-Anweisungen ist Folge zu leisten
Für die Ordnung auf dem See sorgt die Wasserschutz- Seepolizei bzw. Seegendamerie mit ihren gekennzeichneten Fahrzeugen. Sie sind verantwortlich für Verkehrsüberwachung, Verfolgung und Aufklärung mit Strafe und Buße, Unfallaufnahme sowie Sturmwarn- und Rettungsdienst. Ihren Anweisungen müssen Sie Folge leisten. Beachten Sie bei Grenzübertritten mit Ihrem Boot auch die geltenden Zollvorschriften. Sie dürfen die Grenzen ohne Meldung nur überqueren, wenn Sie keine zollpflichtigen Waren mitführen und Reisedokumente für alle Mitglieder der Crew bei sich haben.
Ein gut funktionierender Rettungsdienst
Sollten andere in Gefahr geraten sein, dann ist es Ihre Pflicht zu helfen. Sie selber können sich am Bodensee auf einen gut funktionierenden Rettungsdienst durch den IBMV-Seedienst, DLRG/SLRG, die Wasserwacht verlassen. Organisiert wird der Seenotrettungsdienst nur von den Dienststellen der Wasserschutz- und Seepolizei in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit geeigneten Rettungsfahrzeugen und ausgebildeten Besatzungen fahren. Sie verfügen über Funk- und Nachrichtengeräte, die ein gezieltes und planvolles Handeln ermöglichen.