Regierungspräsidium stellt Naturschutzpläne vor

Infoveranstaltung am Dienstagabend, 22.11. in Radolfzell

Winkel

Radolfzell, 21.11.2022 von IBN

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“. Mitte November wurde ein entsprechender Verordnungsentwurf publiziert. Wie das RP mitteilt, beginnt das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung des Gebiets am heutigen Montag, 21. November. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise die Wassersportverbände), sowie Bürgerinnen und Bürger bis zum 20. Dezember Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Hierzu findet am Dienstag, 22. November, um 18 Uhr im Milchwerk Radolfzell (Werner-Messmer-Straße 14, Tagungsraum 1) eine Informationsveranstaltung statt.

Der Verordnungsentwurf sieht die Unterteilung in drei Schutzgebietszonen vor, die sich, (vereinfacht) im Wesentlichen in Flachwasserbereiche mit ganzjährigem Befahrensverbot und der restlichen Seefläche des westlichen Gnadensees, der von Sportbooten künftig nur noch von Anfang April bis Ende September mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h zu befahren sein soll. 

Im Vorfeld tauschten sich Vertreter des RP mit Vertretern der betroffenen Clubs, Vereine und Unternehmen aus, die sich in einer interessengemeinschaft (IG) zusammen geschlossen haben. Erste Kompromisslösungen fanden im Blick auf frühere Pläne des RP  im nun vorliegenden Verordnungsentwurf zwar Einzug, dennoch sieht sich die IG nach wie vor massiven Einschränkungen gegenüber. 

Eine differenzierte Betrachtung des Entwurfs wird in der Dezemberausgabe der IBN zu lesen sein.


Einsehbarkeit und Widerspruchsmöglichkeit

Der Verordnungsentwurf einschließlich der zugeho¨rigen Karten wird fu¨r die Dauer der o¨ffentlichen Auslegung vom 21. November bis 20. Dezember auch auf der Internetseite des Regierungspra¨sidiums Freiburg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref56/naturschutzgebiete/naturschutzgebiet- markelfingerwinkel vero¨ffentlicht.

Erga¨nzend wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Karten fu¨r die Dauer der o¨ffentlichen Auslegung bei der  Unteren Naturschutzbeho¨rde des Landratsamts Konstanz elektronisch und in Papierform zur kostenlosen Einsicht wa¨hrend der Sprechzeiten bereitgestellt:

Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Geba¨ude A, 3. OG Aufgang Nord, Untere Naturschutzbeho¨rde, Zimmer B225. Um vorherige Terminver- einbarung unter 07531/800-1220 oder 07531/800-1222 oder naturschutz@lrakn.de wird gebeten.

Zusa¨tzlich besteht die Mo¨glichkeit, den Verordnungsentwurf einschließlich der Karten fu¨r die Dauer der o¨ffentlichen Auslegung an folgenden Orten kostenlos wa¨hrend der jeweiligen Sprechzeiten einzusehen:

Stadtverwaltung Radolfzell, Schu¨tzenstraße 24, EG, Stabstelle Umwelt, Klima und Naturschutz, 78315 Radolfzell. Um vorherige Terminreservierung unter 07732/81250 wird gebeten

Rathaus der Gemeinde Allensbach, Rathausplatz 8, vor dem Bauamt, 78476 Allensbach sowie

Rathaus der Gemeinde Reichenau, Mu¨nsterplatz 2, Zimmer 14, 1. OG, 78479 Reichenau

Rechtsverbindlich sind nur das beim Regierungspra¨sidium Freiburg durchgefu¨hrte Verfahren und die dort o¨ffentlich ausgelegten Unterlagen in Papierform. Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen ko¨nnen wa¨hrend der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspra¨sidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg i. Br., abteilung5@rpf.bwl.de, vorgebracht werden. 

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