Alkohol am Ruder ist kein Kavaliersdelikt
Konstanz, 31.05.2022 von IBN
Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges auf dem Bodensee verboten. Die Wasserschutzpolizei Konstanz hat in den letzten zehn Tagen in deren Zuständigkeitsbereich zwei Alkoholfahrten aufgedeckt.
Wie das zuständige Polizeipräsidium mitteilt, ist es den Beamten in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen, erneut auf die geltenden Promille-Vorschriften hinzuweisen und für gute Seemannschaft zu werben.
Auch die Nutzung eines patentfreien Bootes oder Wasserfahrzeuges ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar und das Verhalten auf dem Wasser soll so sein, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden.