Alkohol am Ruder ist kein Kavaliersdelikt

Konstanz, 31.05.2022 von IBN

Ab 0,8 Promille Alkohol im Blut ist das Führen eines Wasserfahrzeuges auf dem Bodensee verboten. Die Wasserschutzpolizei Konstanz hat in den letzten zehn Tagen in deren Zuständigkeitsbereich zwei Alkoholfahrten aufgedeckt.

Wie das zuständige Polizeipräsidium mitteilt, ist es den Beamten in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen, erneut auf die geltenden Promille-Vorschriften hinzuweisen und für gute Seemannschaft zu werben. 

Auch die Nutzung eines patentfreien Bootes oder Wasserfahrzeuges ist kein Freifahrtschein für die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unverzichtbar und das Verhalten auf dem Wasser soll so sein, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden.

nur im Hafen....

....darf man saufen wie eine Lenzpumpe....

...am Ankerplatz ist das ein seemannschaftliches NOGO.
Man weis nie wie das Wetter wird und man könnte angetrunken
nicht auf die Umstände des Sicherns oder Umlegens reagieren.

In Fahrt ist es kriminell, oft werden ganz unerfahrene Motorboot Gäste "lass mich auch mal steuern" angetrunken, auf den Rest den Sees losgelassen.
kim mahl am 02.06.2022 09:26:47

Antwort auf nur im Hafen....

Auch im Hafen sollte man sich adäquat verhalten. Die meisten Schiffsunfälle passieren laut Statistik übrigens dort.
die Redaktion am 02.06.2022 11:53:09
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