BWV: Temporäre Sperrzonen für Seegrunduntersuchungen
Sipplingen, 22.03.2022 von IBN
Die Ankerbojen markieren jeweils die Eckpunkte der Schutzzone, in der auch ein Bade- beziehungsweise Schwimmverbot ausgewiesen ist.
Nachts sind die Ankerbojen mit zwei übereinander stehenden roten Rundumlichtern (Durchfahrtsverbot) befeuert. Die Bohrplattform selbst ist durch zwei weiße, übereinanderstehende Rundumlichter (schwimmende Anlage,deren Verankerung die Schifffahrt gefärden könnte) befeuert. Außerdem muss gemäß BSO der Umriss des Pontons durch Lichter kenntlich gemacht werden, so das Schifffahrtsamt.
Zur Größe der Sperrzonen teilt die BWV mit, dass diese für die tiefen Bohrungen etwa 300x400 Meter ausmache und für ungefähr vier Wochen bestehe. Die Schutzzonen für die Bohrungen bei mittlerer Wassertiefe fallen demnach mit circa 150x200 Meter kleiner aus und werden für jeweils nur eine Woche ausgewiesen. Die Abmessungen ergeben sich demnach aus den Ankerpositionen, die so gesteckt werden müssen, damit der Ponton für die Arbeiten sicher und ruhig liege.
Ziel sei es, die weit im See liegenden Bohrungen zuerst durchzuführen und die Untersuchungen im vielbefahrenen Seebereich möglichst schnell abzuschließen, um die kommende Saison für Segler und andere Wassersportler möglichst wenig zu beeinträchtigen, teilt die BWV abschließend mit.
Auch im bestehenden Entnahmegebiet vor der Süßenmühle werden Erkundungsbohrungen durchgeführt. Diese bewegen sich jedoch innerhalb des ohnehin bestehenden Sperrgebiets und sind somit für die Schifffahrt weniger relevant. Dennoch sollte auch hier, bei Befahren des Randbereichs, entsprechend gewahrschaut werden.
Weitere informationen und Hintergründe werden in der kommenden Printausgabe der IBN, die Mitte April erscheint, zu lesen sein.