Keine Kurtaxe auf Liegeplätze in Kressbronn
Kressbronn, 02.09.2021 von IBN
Die 2019 eingeführte Kressbronner Kurtaxenverordnung ist ungültig, wie der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat.
Damit ist die Erhebung von Kurtaxe auf Bootsliegeplätze nach dieser Verordnung nicht möglich, wie Klaus Peter Reiser, Rechtsanwalt und Präsident des Bodensee Seglerverbands mitteilt. Ein Argument der Richter lautete, dass das Hoheitsgebiet der Gemeinde an der Uferlinie ende, die Bootsliegeplätze aber seeseitig davon liegen.
Erfolgreich gegen die Verordnung geklagt haben die Meichle&Mohr GmbH, der MYC Obersee und der Angelsportverein Kressbronn.