Alkoholisierter Bootsführer auf dem Bodensee
Schweizer Staatsbürger musste sich Blutentnahme unterziehen
Konstanz, 30.07.2021 von IBN
Der dazugehörige Segelbootfahrer fuhr zudem mit herunterhängendem Anker in Gleitfahrt aus der Uferzone und stoppte erst, als der Anker mehrfach gegen den Bug geschlagen hatte. Erst nach längerem Versuchen schaffte es der Bootsführer, den Anker zu
sichern. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den gewonnen Verdacht der Konstanzer Polizeibootstreife und zeigte 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration an.
Der Segelbootfahrer musste sich im Anschluss der Kontrolle noch einer Blutentnahme unterziehen. In diesem Zusammenhang weist die Wasserschutzpolizei am Bodensee darauf hin, dass das Führen eines Bootes unter übermäßigem Alkoholeinfluss eine Straftat gem. §316 StGB darstellt und in jedem Falle zur Anzeige gebracht wird.