Lockerungen in Österreich

10.06.2021 von IBN

Nach Österreich einreisende Ausländer können ab heute auf die elektronische Registrierung vor der Einreise verzichten. Weiterhin gilt aber die Pflichte zum „3G-Nachweis“ (geimpft, getestest oder genesen).

Weitere Lockerungen betreffen beispielsweise die Gastronomie, wo die Sperrstunde von 22 Uhr auf Mitternacht verschoben wird und in Innenräumen acht Personen am Tisch sitzen dürfen. In Außenbereichen 16 Personen, jeweils zusätzlich zu den Kindern. Diese Zahlen gelten auch bei privaten Treffen. Die Maskenpflicht entfällt generell in Außenbereichen und in geschlossenen Räumen bis zu acht Personen. Darüber sind FFP2 Masken Pflicht. Der Mindestabstand reduziert sich draußen auf einen Meter und Kulturveranstaltungen dürfen wieder bis zu 75 Prozent ausgelastet werden.

In Deutschland gelten ebenfalls die 3G-Regeln. Es wird empfohlen, sich tagesaktuell nach den Bedingungen für eine Übernachtung beim Hafenbetreiber zu erkundigen. Die Handhabung ist nicht einheitlich und manche Häfen legen Wert auf eine telefonische Anmeldung.

Der Aufenthalt in der Schweiz ist dagegen problemlos möglich, jedenfalls so lange der Aufenthalt nicht länger als 24h Stunden dauert.

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