Übernachtung in Baden-Württembergischen Häfen trotz Corona
Radolfzell, 26.05.2021 von IBN
Eine Übernachtung als Gastlieger in Baden-Württembergischen Häfen ist nur nach Nachweis der Infektionsfreiheit möglich, wie das Staatsministerium Baden-Württemberg mitteilt.
Das bedeutet, dass unter einer Inzidenz von 100 eine Gästeübernachtung nur nach vorheriger Anmeldung und unter Vorlage der erforderlichen Dokumente (Tagesaktueller Corona Test, vollständiger Impfnachweis oder Genesenen Nachweis) möglich ist. Bei einer Übernachtung von mehreren Tagen ist alle 3 Tage ein aktueller Schnelltest vorzulegen.
Aufgrund der angespannten Situation in den Testzentren sollten sich nicht geimpfte und nicht genesene Personen daher rechtzeitig um Termine bemühen. Derzeit besteht beispielsweise im Testzentrum Radolfzell eine Wartezeit von sechs Tagen.
Bei einer Inzidenz über 100 ist keine Gästeübernachtung möglich.