Was ist am Pfingstwochenende bezüglich Corona zu beachten?
Radolfzell, 21.05.2021 von IBN
Generell empfiehlt es sich, sich beim Zielhafen telefonisch oder auch über dessen Homepage über die Situation und die Maßnahmen vor Ort zu informieren. Nicht alle Häfen empfangen derzeit Gäste. Die Telefonnummern der Hafenmeister findet man in der Hafenmeistertabelle, die der Aprilausgabe der IBN beiliegt, oder tagesaktuell hier heruntergeladen werden kann.
Bei behördlichen Maßnahmen spielt der „3G-Nachweis“ (geimpft, genesen, getestet) eine zentrale Rolle. Insbesondere gilt er auch als Schlüssel zur Gastronomie.
Für die Einreise in die Schweiz gelten keine besondern Maßnahmen. Ein Aufenthalt länger als 24 Stunden bewirkt aber für Deutsche bei der Rückreise eine Quarantänepflicht, wenn diese keinen gültigen 3G-Nachweis erbringen können.
Auch in Deutschland ist die Übernachtung für ausländische Gäste in den Häfen grundsätzlich möglich, wird aber nicht einheitlich gehandhabt. Das letzte Wort hat die Gemeinde beziehungsweise der Hafenbetreiber.
Für die Einreise nach Österreich muss ein 3G-Nachweis erbracht und zuvor ein Einreiseformular ausgefüllt werden.
Neben der Situation im Gastland sind auch die Maßnahmen bei der Rückreise ins eigene Land zu beachten.