Grenzverkehr Schweiz-Deutschland wieder möglich
Beschränkung auf 24 Stunden
Radolfzell, 13.05.2021 von IBN
Der Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz ist ab heute 13. Mai wieder möglich.
Der Grenzübertritt ist damit nicht mehr an einen konkreten Grund geknüpft. Das gilt für einen Aufenthalt von bis zu 24 Stunden. Bei einem längeren Aufenthalt gelten bis auf weiteres die bisherigen Regelungen mit Quarantäne und Test.
Die am 12.Mai veröffentlichte Bundes-Corona-Einreiseverordnung nennt für einen Aufenthalt von bis zu 24h Ausnahmen von der Absonderungspflicht und der Anmeldepflicht.
Für den Grenzverkehr zwi zuz schen Bayern und Östereich wird derzeit noch ein bestimmtes Formular, das „Pre-Travel-Clearance“ verlangt, auf dem eine Immunität nachgewiesen werden muss.