Regierungsrat begrüsst weitere Öffnungsschritte
Winterthur, 11.05.2021 von IBN
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vorgeschlagene Zulassung von grösseren Veranstaltungen mit Publikumsverkehr und die finanzielle Absicherung von Grossveranstaltungen mit einem Schutzschirm grundsätzlich. Er fordert aber noch Anpassungen. Insbesondere sollen kleinere Veranstaltungen bis 300 Personen bereits im Juni möglich werden, zudem sollen auch die Vorgaben für private Veranstaltungen gelockert werden, heißt es in einer Medienmitteilung des Kantons.
Die Pläne des Bundes sehen vor, dass zu Publikumsveranstaltungen sollen nur geimpfte, genesene und getestete Personen mit einem Nachweis Zutritt haben. Für Anlässe von überkantonaler Bedeutung wird ein Schutzschirm vorgeschlagen. Der Bund und der jeweilige Kanton würden sich gemäss Vorlage je hälftig an den Entschädigungen bei allfälligen covidbedingten Absagen beteiligen.
Wie andere Ostschweizer Kantone begrüsst der Thurgauer Regierungsrat die Absicht des Bundes, unter der Voraussetzung einer stabilen epidemiologischen Lage Grossveranstaltungen schrittweise zuzulassen. «Mutige positive Perspektiven sind wichtig für die Bevölkerung», schreibt der Regierungsrat in seiner Konsultationsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Mit der vorgelegten Regelung werde indes keine Perspektive für Veranstaltungen mit weniger als 1 000 Personen geschaffen. Gemäss den Erläuterungen soll dies separat erfolgen. Dieser Ankündigung sei unbedingt zeitnah nachzukommen, denn gerade in ländlich geprägten Kantonen fänden die meisten Veranstaltungen mit weniger als 1 000 Personen statt. Wenn das GGG-Prinzip (Einlass nur für Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind) durchgesetzt wird, sieht der Regierungsrat keinen Grund, Veranstaltungen unter 1 000 Personen weiterhin zu verbieten, heißt es weiter in der mitteilung des Kantons
Forderung: Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ab Juni
Im Juni 2021, wenn das GGG-Prinzip noch nicht vollständig Anwendung finden könnte, sollten nach Ansicht des kantonalen Regierungsrates – anstelle von kaum realisierbaren Pilotveranstaltungen – in einem ersten Schritt Veranstaltungen bis zu 300 Personen mit Schutzauflagen erlaubt werden. Denkbar ist für den Regierungsrat, ab Juli 2021 Veranstaltungen nach Massgabe des GGG-Prinzips bis zu einer bestimmten Grösse zu erlauben; immer unter dem Vorbehalt einer sich positiv entwickelnden epidemiologischen Lage. Für die Veranstaltungen soll nicht von einer Bewilligungspflicht ausgegangen werden, sondern von einer Meldepflicht. Es seien Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr vorhanden, wo es Meldepflichten für Veranstaltungen gab und mit Stichproben die Einhaltung der Schutzkonzepte geprüft wurde. Dieses Prinzip der Eigenverantwortung habe sich bewährt.
Die Durchführung von Pilotveranstaltungen erachtet der Regierungsrat als kaum praktikabel. Eine seriöse Vorbereitung sei aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Vorlaufzeit, um Organisatorinnen und Organisatoren zu eruieren, Auswahlkriterien zu definieren, Gesuche inklusive Risikoanalyse zu prüfen, eine Auswahl der Pilotveranstaltungen zu treffen und die Bewilligungen zu erteilen, sei nicht ausreichend vorhanden. Auch das Fehlen eines fälschungssicheren Zertifikats zur Überprüfung der Zutrittskriterien spreche gegen die Pilotierung im Juni 2021.
Weiter fordert der Regierungsrat, dass mit den Öffnungsschritten für Grossveranstaltungen auch die Vorgaben für private Veranstaltungen gelockert werden müssen. Es wäre für die Bevölkerung unverständlich, dass Grossveranstaltungen wieder möglich sind, aber im privaten Bereich unverhältnismässige Einschränkungen gelten. Zudem stellt sich der Regierungsrat gegen die neue Zuordnung der Messen als Veranstaltungen. Weiter hält der Regierungsrat die Maskenpflicht im Aussenbereich von Restaurants für nicht praktikabel und nicht durchsetzbar und ersucht daher um eine rasche Aufhebung dieser Massnahme.
Schutzschirme müssen überarbeitet werden
Ein Schutzschirm soll es den Veranstaltern ermöglichen, die Anlässe mit hoher finanzieller Sicherheit zu planen. Dies ist für den Regierungsrat mit dem Vorschlag des Bundes noch nicht der Fall. Die Franchise sei mit 30 000 Franken zu hoch angesetzt. Für den Regierungsrat reicht ein Selbstbehalt von 20 Prozent des Defizits aus. In Anbetracht der Ähnlichkeit der Sachlage bei abgesagten Grossanlässen mit Härtefällen in der Wirtschaft sollte der gleiche Verteilschlüssel zur Anwendung gelangen wie für letztere. Der Bund soll sich mit 80 Prozent an den Entschädigungen und in angemessener Weise an den Vollzugskosten beteiligen. Ausserdem erachtet der Regierungsrat das Verfahren für die Bewilligungen und die Entschädigungen zu kompliziert und nicht praxistauglich. Diesbezüglich müsse die Vorlage überarbeitet werden, fordert der Regierungsrat.