Übernachtungsverbot auf dem Boot weiterhin unklar

Verfassungsbeschwerde bereits eingegangen

Konstanz, 21.04.2021 von IBN

Ob die Ausgangssperre auch die Übernachtung auf dem eigenen Boot verbietet, sei derzeit noch in Klärung, wie das Landratsamt Konstanz mitteilt.

„Die Ausgangsbeschränkung wird über die CoronaVO geregelt, nicht mehr über die AV (Allgemeinverfügung d. Red.) des Landkreises. Die Begriffe sind aber dieselben,“ schreibt Marlene Pellhammer, Pressesprecherin des Landkreises. 

Auf die Frage, ob nach Auffassung des Landratsamts bei der Übernachtung auf einem Boot mit Personen des eigenen Hausstands eine höhere Infektionsgefahr vorläge, als bei der Übernachtung in der Wohnung, ging die Pressesprecherin nicht ein.

Nachtrag vom 23. April:

Eine diesbezügliche Anfrage, gestern Donnerstag, bei der Pressestelle des Baden-Württembergischen „Präsidium Einsatz“ in Göppingen blieb bisher unbeantwortet. Die IBN wollte wissen, wie sich die Polizei verhält, wenn sie ein Boot am Anker antrifft, auf dem eine oder mehrere Personen aus einem Haushalt übernachtet. 

Ein Anruf, heute Freitag, bei der Wasserschutzpolizei Konstanz ergab, dass das Thema noch „in Klärung“ sei und die Polizei derzeit nichts dazu sagen könne.

Gegen das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf das sich die Ausgangsbeschränkung stützt und das gestern, Donnerstag, im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde und ab heute Gültigkeit besitzt, ist eine Verfassungsbeschwerde eingegangen. Auch ein Antrag auf „eiligen Rechtschutz“ wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

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