Landesgrenzen müssen beachtet werden
Anlegen ist Grenzübertritt
Radolfzell, 15.05.2020
Der Untersee und der Konstanzer Trichter sind real geteilt. Die Grenze verläuft in Seemitte und ist in den Seekarten eingezeichnet. Der Überlinger See gehört komplett zu Deutschland. Der Obersee ist nach Deutscher und Österreichischer Rechtsauffassung ein Kondominium. Nach Schweizerischer Rechtsauffassung besteht auch hier in Seemitte eine Staatsgrenze.
Streng genommen dürfen diese Grenze nicht überfahren werden. In der Praxis werden aber reine „Transitfahrten“, beispielsweise beim Kreuzen über die Seemitte hinaus nach Aussage der Polizeien und des Schweizer Zolls toleriert. Das ist aber kein verbindliches Recht und hängt vom Einzelfall ab.
Ist das ausländische Seegebiet nicht nur „Transitstrecke“, sondern das „Ziel“ der Fahrt, gilt dies als Grenzübertritt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn man vor dem ausländischen Ufer ankert. Oder wenn man als Schweizer beispielsweise den Gnadensee zum Wasserskifahren ansteuert. Auch wenn ein deutsches Boot zum tanken in die Schweiz fährt, ist das ein Grenzübertritt.