Boote dürfen ab Montag in Bayern wieder genutzt werden

Lindau, 08.05.2020

Ab Montag ist die Benutzung der Häfen mit Einschränkungen zur Ausübung von Individualsport wieder möglich, wie Klaus Achtelstetter von der Lindauer Wasserschutzpolizei mitteilt.

Die Häfen und Vereinsanlagen bleiben grundsätzlich noch geschlossen. Es ist ab Montag aber wieder das Ein- und Auswassern von Booten sowie der Zugriff auf im Hafen liegende Boote, auch Motorbooten,  möglich. Sportgeräte, darunter fallen auch Kajaks, Stand-up-paddle-Boards, Surfbretter oder ähnliche Fahrzeuge, dürfen zur Ausübung des Sports auch aus Vereinsgebäuden geholt und wieder zurückgebracht werden. Die allgemein geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Es ist so weit möglich ein Abstand von 1,50 m einzuhalten. Die Benutzung von Wasserfahrzeugen ist alleine oder mit maximal Personen zugelassen. Eine Ansammlung oder sonstige Nutzung der Vereins- und Hafenanlagen ist nicht erlaubt. Umkleideräume und Sanitäranlagen sind mit Ausnahme von separat zugänglichen Toiletten geschlossen. Ein Verweilen oder das Arbeiten in den Häfen oder in Vereinsanlagen bzw. Vereinsgebäuden ist nicht gestattet. Für Übernachtungen sind die Häfen in Bayern grundsätzlich noch gesperrt. Bootsvermieten am bayerischen Bodenseeufer dürfen wieder betrieben werden. Für den Bodensee gilt nach wie vor ein Einreiseverbot nach Deutschland sowie nach Österreich und in die Schweiz. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden empfehlen wir nicht über die Seemitte hinaus zu fahren.  Den Hafenbetreibern und Vereinen wird empfohlen ein Hygienekonzept zu erstellen.  Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr wie Bootsvermietungen ist dies vorgeschrieben.

"...unnötige Kontrollen in Seemitte..." - Überschreitung der Seemitte strafbar?

Im Beitrag wird empfohlen, "Um unnötige Kontrollen zu vermeiden empfehlen wir nicht über die Seemitte hinaus zu fahren."
Ist das Risiko nur die "unnötige Kontrolle" oder begehe ich eine Grenzverletzung, die mit einer Strafe geahndet wird?
Beispiel: Grenzübertritte zur Schweiz im Wald auf dem Schienerberg werden beim Radfahren tatsächlich mit bis zu 1100Chf geahndet.
Anscheinend patrouillieren auf dem Untersee in Seemitte das "Schweizer Militär". Heißt dass, dass ich bei Überquerung der Seemitte mit einer Strafe rechnen muss (so breit ist der Untersee nicht, dass man das generell verhindern kann). Oder gilt das Kondominium und ich darf einfach nur nicht ans gegenüberliegende Land (fast wollte ich "gegnerische" schreiben, so werden wir nämlich behandelt).
Ich bin froh, dass die Schweizer Freunde dennoch bei uns vor der Höri ankern dürfen. Vielen Dank fürs recherchieren.

Sehr geehrter Herr Matthaei,

das Kondominium gilt nur auf dem Obersee. Auf dem Untersee gilt eine Realteilung. Die Grenze verläuft in Seemitte. Diese müssen sie derzeit respektieren. Reine „Transitfahrten“, beispielsweise beim Kreuzen über die Seemitte hinaus werden in der Praxis aber toleriert. Was nicht toleriert wird, ist beispielsweise das ankern vor dem ausländischen Ufer.

Um alle Klarheiten zu beseitigen: Auch das Kondominium am Obersee entspricht nur der Deutschen und der Österreichischen Rechtsauffassung. Die Schweizer sehen auch den Obersee als real geteilt an.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Häßler 

Andre Matthaei am 13.05.2020 10:40:14
Kommentare dieses Artikels als Feed

Schlagworte

IBN testen