Auf der Höri darf eingewassert werden
Die Nutzung der Boote bleibt verboten
Moos, 16.04.2020 von Michael Häßler
Die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen erlauben ab sofort die Belegung der Liegeplätze gemäß der Verordnung durch Gewerbetreibende (Bootswerften, Bootslager etc.) und ab Montag, den 20. April auch für Privatpersonen.
Dies teilt die Gemeinde Moos stellvertretend für die anderen Hörigemeinden mit. Danach ist die Benutzung der Häfen zur Sicherung der Boote, zum Ein- und Auswassern, für Berufsfischer und für berufliche Tätigkeiten auf dem Gelände sowie das Betreten der Anlagen allein oder zu zweit gemäß der Corona-Verordnung erlaubt. Gleiches gilt für den Kranbetrieb im Hafen Moos.
Die Nutzung der Boote zu Sport- und Freizeitzwecken ist aber untersagt. Das beinhaltet das Fahren aus dem Hafen (gilt nicht für die Überführung des Bootes zum Liegeplatz) und auch das Verweilen auf dem Boot. Eine Unterscheidung von Liegeplätzen an der Boje, am Ufer oder am Steg wird dabei nicht vorgenommen.