Corona Verordnung in Baden-Württemberg gilt nur für Sporthäfen

Bojenfelder und Steganlagen sind ausdrücklich ausgenommen

Bojenfeld

Radolfzell, 15.04.2020 von IBN

Das Baden-Württembergische Staatsministerium hat auf Nachfrage der IBN die bis zum 19. April gültige Corona-Verordnung präzisiert. (Stand 15.4.2020, 8.35 Uhr)

IBN: Welche Wassersporteinrichtungen sind von der Corona-Verordnung betroffen?

Paragraf 4 Abs. 5a erfasst ausdrücklich Sportboothäfen, nicht jedoch Steganlagen und Bojenliegeplätze. Die Coronaverordnung unterscheidet nicht zwischen Häfen in kommunaler und privater Trägerschaft 

IBN: Darf man sich mit einem Sportboot auf dem Bodensee bewegen? 

Die Corona-Verordnung untersagt lediglich den Betrieb von Sportstätten (Sporthäfen d.Autor). Die Ausübung von Sport unter Einhaltung der Kontaktregeln im öffentlichen Raum (dazu zählt auch die Seeoberfläche) ist nicht umfasst. Sofern keine Nutzung von Sportstätten erforderlich ist um ein Boot in Betrieb zu nehmen, verbietet die Corona-Verordnung nicht die Bootsnutzung.

IBN: Dürfen Liegeplatzinhaber ihr Boot auf dem Wasserweg zum Liegeplatz bringen und dort festmachen? Dürfen bereits im Wasser liegende Boote vom Eigner aufgesucht werden?

Die Corona-Verordnung erlaubt das Sichern der Boote, das Ein- und Auswassern und die Nutzung zu gewerblichen Zwecken. Inwieweit die Nutzung des Hafens im Einzelfall möglich ist, muss mit den Hafenbetreibern direkt geklärt werden. Diese sind verantwortlich dafür, dass die Corona-VO in ihren Häfen eingehalten wird und entscheiden über die nötigen Maßnahmen. 

IBN: Dürfen Bootsbesitzer am Boot anstehende Arbeiten an Land oder am Liegeplatz erledigen? 

Es gilt bislang keine allgemeine Ausgangsperre. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind jedoch nur alleine, mit einer weiteren Person oder den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Soweit möglich, sollte zu anderen Menschen oder Menschengruppen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Das gilt an Land und zu Wasser.

IBN: Wird es für den Bodensee kurzfristig einheitliche Regelungen geben? 

Das Infektionsschutzrecht … liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der einzelnen Länder. Die Länder haben zur Eindämmung unterschiedliche Regelungen erlassen. Dies betrifft nicht nur den Sport- /Freizeitbereich sondern auch viele andere Lebens- und Arbeitsbereiche. Unterschiedliche Regelungen gibt es erst recht in anderen Staaten wie Österreich und der Schweiz. 

Im Bodenseeraum werden die Schifffahrt betreffende Regelungen üblicherweise in der ISKB (Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee) abgestimmt. Die ISKB tagt zwei Mal jährlich. Die nächste Sitzung Ende April musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. 

Im Rahmen eines Austausches der Regierungschefs der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) zu diesem Thema, in der die oben genannten Länder Mitglied sind, wurde deutlich, dass die geltenden Verordnungen zur Corona-Krise den Wassersport am Bodensee nicht einheitlich erfassen. 

Generell ist festzuhalten, dass das Einwassern oder Ausfahren aus Häfen von den Anrainern am Bodensee nicht erwünscht wird, auch dort wo es noch nicht verboten ist. Grundsätzlich sind daher momentan alle Wassersportler aufgefordert, Zurückhaltung zu üben.

Wassersport am Bodensee

Wo ist das Infektionsrisiko auf dem Wasser? Sanitäre Anlagen sind eh nicht für jedermann offen, für den Rest (hygienische Maßnahmen) sind die Häfen verantwortlich.Anscheinend sollen wir alle gleichgemacht werden - hoch lebe der Sozialismus?!

Man kann ja noch Verständis haben, dass nach dem Corona-Schock am Anfang zuerst mal alles gestoppt wird. Aber nun muss doch dem blödesten Poitiker und Beamten klar sein, dass es Sportarten gibt bei denen das Infektionsrisiko äußerst klein ist - nicht nur der Wassersport!

Also öffnet die Häfen - sofort!
Jürgen Schenzle am 04.05.2020 14:10:54

Bootsport nicht unnötig einschränken

Vielen Dank für Ihre strukturierte Fragestellung

Zu den Antworten des Staatsministeriums meine ich:
Alles total unbefriedigend und eine Herumeierei. Wo besteht denn theoretische überhaupt eine Gefahr für eine Infektionsübertragung - die zu verhindern schließlich das Ziel der Maßnahmen sein muss - wenn mit dem vorgegebenen Abstand - gerne auch mit Mundschutz - man zu seinem Boot in die Hafenanlage und dort über den Steg zu seinem Boot geht und sich dann auf diesem aufhält bzw. auf kürzestem Wege aus dem Hafen fährt...
Das ist für alle Wassersportler eine unangemessene, unnötige und überzogene Einschränkung

Meine Bitte an die IBN Redaktion:
geben Sie sich NICHT zufrieden mit diesen Antworten.
Koordinieren Sie die Einreden und Interessenvertretung durch die einschlägigen Verbände.

Danke für Ihre vorbidliche Vertretung der Interessen aller Booteigner

mfG Jürgen Sudmann
Jürgen Sudmann am 15.04.2020 19:06:51

Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken


Ich schließe mich dem Kommentar von Jürgen Sudmann voll und ganz an!
Besonders wichtig ist auch die Bitte, dass die IBN hier nachhakt und die Interessen der Bootseigner vertritt.
Wie bereits im vorigen Kommentar gut formuliert, sind die aktuellen Vorgaben im Wassersport unangemessene und überzogene Einschränkungen der Freiheit.

Übrigens:
In Mecklenburg Vorpommern ist Segeln/Boot fahren, am Schiff arbeiten und auch dort übernachten seit heute 16.4. wieder erlaubt.

Freundliche Grüße
UM
Ute Müller am 16.04.2020 19:44:45

Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken

Dem gesagten stimme ich voll zu. Als Arzt kann ich bestätigen, dass keinerlei Infektionsrisiko besteht, wenn der Segelsport ausgeübt wird oder auch mit dem Motorboot auf den See gefahren wird und die geltenden Kontaktbeschränkungen dabei eingehalten werden. Insbesondere für die Psyche der Menschen wäre es sehr gut, wenn endlich diese Sportart wieder ermöglicht würde. Die Beschränkung der Bürgerrechte in diesem Bereich ist völlig unnötig. Sanitäre Einrichtungen müssten in den Häfen nicht zwingend geöffnet werden. Die Absauganlagen in den Häfen könnten gefahrlos benutzt werden. Wir Bootssportler sollten zusammen halten und hier gemeinsam auf eine Lockerung der Maßnahmen drängen. Eine Untersützung der Verbände und der IBN dabei wäre großartig.
Martin Handel am 16.04.2020 18:01:26

Antwort auf Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken

Dem Beitrag stimme ich grundsätzlich zu.

Die Infektionsgefahr auf dem See und in den Häfen - wenn sich alle daran halten - ist sicherlich außerordentlich gering.

Auch ich würde gerne meinen Sport ausüben und auf den See zum segeln gehen. Ich denke auch für unsere Freunde von der Motorbootfraktion und für alle anderen Wassersportlern zu sprechen.

Ich bitte aber zu bedenken:

Betrachten wir doch mal die "öffentliche Wahrnehmung".

Turnvereine, Fußballclubs und viele viele (kulturelle, sportliche und andere Vereinigungen) dürfen auf absehbare Zeit nicht mehr ihrem Sport nachgehen bzw. Veranstaltungen oder Proben durchführen.

Was macht es dann für ein Bild in der "Öffentlichkeit", wenn für die "Damen und Herren Wassersportler" Ausnahmen gemacht werden sollten? O.k., Regatten werden reihen- und vernünftigerweise abgesagt, aber dies interessiert "Otto Normalverbraucher" nicht.

Haben wir alle (auch die Verfasser diverser Kommentare - nicht böse gemeint - ) denn im Moment keine anderen Sorgen? Meine Frau arbeitet in der Pflege und ich hoffe, dass sie nicht eines Tages mit "Herrn Corona" nach Hause kommt.

Das macht mir Sorge und nicht, ob ich mein Schiff nutzen kann oder eben auch nicht.

Matthias Poschmann, Segelcub Iznang




Matthias Poschmann am 20.04.2020 20:36:48

Antwort auf Antwort auf Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken

Die öffentliche Wahrnehmung ist meines Erachtens nach nicht "nur" von Neid geprägt. Viele unsere Mitmenschen wünschen sich ein Stück weit Normalität und Freiheit zurück. Ich bin auch nicht auf diejenigen sauer, die spazieren gehen oder radfahren. Insofern kann ich mich nur dem Kommentar von Ute Müller anschließen. Wir akzeptieren in weiten Teilen ohne Murren gebotene Einschränkungen, aber diese sollten nur dort bestehen, wo sie auch Sinn machen. Tennis, Golf, Segelfliegen oder auch Bootfahren (Outdoorsport) unter Einhalten der Abstände sind völlig okay. Eine darüber hinaus gehende Freiheitsbeschränkung ist völlig unangemessen und ohne sachliche Begründung. Freiheitseinschränkungen müssen belegbare Grundlagen haben.
Glückliche Menschen (Hobbys machen glücklich) sind auch bereit, nötige und angemessene Einschränkungen mitzutragen. Insofern muss man zwischen Single- oder Gruppenhobbys leider unterscheiden.
Antje Bütow am 21.04.2020 17:14:09

Antwort auf Antwort auf Antwort auf Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken

Na ja, Frau Bütow, wenn Sie meinen.....

Nehme ich mal so zur Kenntnis. Ich jedenfalls bleibe bei meiner Meinung wie oben beschrieben. Vielleicht bin ich ja auch ein ewig Gestriger - bin ich aber gerne.

Habe so von allen Schreibern der Eindruck:

Alle anderen, nur die Wassersportler nicht, getreu dem Motto: Heiliger Sankt Florian, beschütz mein Haus, zünd andere an.

So, und das soll es von dieser Stelle gewesen sein.

Mit wassersportlichen Grüßen
Matthias Poschmann am 22.04.2020 15:49:50

Antwort auf Bootsport nicht unnötig einschränken

Stimme dem Beitrag voll zu - Danke ibn
Klaus Müller am 16.04.2020 13:13:45
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Die gesamte Verordnung in der Fassung vom 9. April finden sie oben zum Download. Sie gilt bis mindestenz 19. April 2020.

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