Grenzverlauf beachten !
Konstanz, 09.04.2020 von IBN
Wie die Wasserschutzpolizei Konstanz mitteilt, ist das Befahren des Bodensees im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Konstanz grundsätzlich erlaubt. Da die Grenzen zu Österreich und der Schweiz nach wie vor geschlossen sind, gelte es zu beachten, dass ein Überfahren der Grenzen nur im Rahmen von Transitfahrten erlaubt seien.
Im Untersee, dem Seerhein und im Konstanzer Trichter gilt die Realteilung, also ein Grenzverlauf in der Gewässermitte. Nach Auskunft der Bundespolizeiinspektion Konstanz bestünden gegen ein kurzzeitiges Befahren der Flussstrecke als Transitfahrt keine Einwände.
Wer also mit dem Motorboot vom Untersee in den Obersee oder umgekehrt fahren möchte, kann dies tun. Ansonsten darf die Grenze aber, auch auf dem See, nicht überfahren werden. Ein Schweizer Skipper darf also nicht auf einem deutschen Seeteil stilliegen und umgekehrt.
Außerdem gelte es, die jeweils vor Ort bestehenden, teils kommunal unterschiedlichen Bestimmungen zum Hafenbetrieb oder dem Ein- und Auswassern zu beachten.