IWGB bittet Behörden um einheitliche Regelungen

Friedrichshafen, 02.04.2020

Die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee (IWGB), der Dachverband aller Wassersportverbände am Revier, bittet die Behörden in einem offenen Brief um eine einheitliche Regelung für den Wassersport am Bodensee.

Sehr geehrte Damen und Herren der Behörden, Verbände,

liebe Wassersportkolleginnen und -kollegen,

die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V. bittet für die Wassersportler am Bodensee um eine einheitliche Auslegung der Verordnungen, Verbote, Allgemeinverordnungen und Vorschriften der Landesregierungen, Ministerien, Landratsämter und Kommunen, noch besser um eine grenzüberschreitende klare Regelung in den Anliegerstaaten für den Wassersport.
Die Wassersportler am Bodensee sind durch verschiedene Veröffentlichungen in der Tagespresse und uns bekannten widersprüchlichen Schreiben durch die Behörden und Kommunen im Bodenseekreis und Landkreis Konstanz sehr verunsichert. Die telefonischen Fragen bei uns häufen sich.
Die Corona-Epidemie ist eine uns im vollen Umfang noch nicht bekannte Bedrohung für unsere Gesundheit und verunsichert uns alle, aber auch eine noch nie dagewesene Herausforderung. 

Alle Maßnahmen zur Eindämmung und zur Verringerung der Infektionskette sind wichtige Bestandteile für unser aller Schutz. Die IWGB unterstützt alles, das der Eindämmung dient.

Die Wassersportsaison beginnt und die Wassersportler sind zunehmend verunsichert und beunruhigt. Was darf man, was darf man nicht?
Wir bitten die Verantwortlichen in den Ministerien, Landratsämtern und Kommunen eine einheitliche Aussage und Auslegung der Verordnungen für den Wassersport zu erarbeiten und diese in den Vereinen und geeigneten Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Je klarer und einheitlicher die Aussagen und Auslegungen sind, desto größer ist die Akzeptanz unter den Wassersportlern und den Verbänden. Erklären sie bei den Veröffentlichungen die Hintergründe Ihrer Entscheidungen. Die Pandemie ist überall gleich, allenfalls mit unterschiedlichen Fallzahlen.


Für Wassersportler aller Sparten gilt: Vermeiden oder verringern Sie persönliche Kontakte und halten Sie die angeordneten Maßnahmen ein. Unser aller Ziel ist es, die Pandemie mit geeigneten Maßnahmen einzudämmen und bei Erfolg baldmöglichst wieder in einen normalen Alltag zurückzukehren und auch unseren Wassersport wieder genießen zu können.

Danke für das Verständnis und bleiben oder werden Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen,

Internationale Wassersport-Gemeinschaft Bodensee e.V.1. Vorsitzender

Edgar Raff

Corona Lnadesverordnung Baden-Württembgerg

Was so irreführend und ärgerlich ist: Die verordnete Regelung wird sehr unterschiedlich interpretiert. Fakt ist, die Landesverordnung untersagt den Betrieb der Häfen mit Restaurant und Hygieneeinrichtungen, aber nicht das Betreten des Geländes und der Stege, wenn diese ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung stehen und auch so deklariert sind. In den Häfen wird kein Sport betrieben. Häfen sind also keine Sportstätten. Sie gelten als Parkflächen für Wasserfahrzeuge, vergleichbar mit Stellplatzen an Land für Fahrzeuge, wie PKWs, Bikes, Fahrräder. Selbstverständlich müssen der § 3 der Verordnung eingehalten: Abstand-, 2-Pers.-Regelung und Versammlungsverbote. Erlaubt sind das Betretens der Stege, das An-und Ablegen und somit das Verlassen des Hafens. Da ist auch gut so, weil frische Luft, Bewegung und Sonne in diesen Zeiten so wichtig ist. Genau deswegen sind Sport im Freien also Rad fahren, Joggen und Wassersport erlaubt, ja sogar dringend angeraten! Wo lassen sich Vernunft, Disziplin, Abstand und Stärkung des Immunsystems besser realisieren als auf dem See? Das berücksichtigt diese Landesverordung BW.
Rüdiger Hügle am 06.04.2020 11:39:18

Antwort auf Corona Lnadesverordnung Baden-Württembgerg

Sehr geehrter Herr Hügle
nachfolgend sende ich Ihnen Kopie meines Anschreibens an Herrn Landrat Wölfle Bodenseekreis, sowie dessen Antwort. Demnach sieht es etwas anders aus als Sie es sinnvoller Weise schildern.
Ich rege an, dass die Verbände auch in Anbetracht, dass die Österreicher die Häfen per 14.4. wieder frei geben, gegenüber den Behörden - Verkehrsministerium BW - gleichfalls aktiv werden, um die aktuellen übertriebenen Einschränkungen zu beeenden und auf das sinnvolle Maß zurück zu führen.


Sehr geehrter Herr Landrat Lothar Wölfle,

wie alle Sportstätten wurden auch die Sportboothäfen am Bodensee geschlossen. Ich bin Bootseigner mit meinem Segelboot im Bodanhafen.

Die CORONA Schließung von "Sportanlagen" ist grundsätzlich nachvollziehbar. Für die Nutzung der spezifischen - im folgenden definierten - Sportboote ist das jedoch eine überzogene Einschränkung.

Für all jene Booteigner welche auf deren Schiffen eine eigene Toilette, eigene Küche, eigenen Liegeplatz am Steg haben, die also in keiner Weise die sanitären Einrichtungen, Duschen, Clubräume, Restaurationen benutzen müssen, ist das pauschale Verbot nicht angemessen.

Hier könnte anstelle eines Totalverbotes die bei CORONA spezifischen Kontaktverbote, wie: nur 2 Personen aus dem Eignerhaushalt - sowie mit den jeweils geltenden Abstandsregeln - z.B. Verbot von Gesprächen / Treffen auf dem Bootssteg - z.B. auch Verbot der Nutzung von Gebäuden der Hafenanlage, Verbot gleichzeitiger Nutzung der sanitären Abpumpanlagen u.ä.

eine angemessene und nicht überbordendend in die Freiheitsrechte eingreifende Regelung getroffen werden.

Übernachtungen auf dem eigenen Schiff in der Hafenanlage könnten unter diesen Umständen ggf. wieder gestattet werden.

Schließlich:
Der Abstand der Boote an deren Liegeplätzen gewährleistet unproblematisch den notwendigen Sicherheitsabstand.
zudem könnte man im Hafen eine Mundschutzpflicht von den Bootseignern verlangen, sofern das / die direkt benachbarten Boote ebenfalls am Liegeplatz von den Eignern besetzt sind.

Die Kontrolle der Einhaltung der Regel könnte man den Hafenbetreibern auferlegen. Deren wirtschaftliches Interesse muss es sei, dass die Bootseigner ihre Boote soweit möglich nutzen können. Und Sie würden durch eine angemessene Regelung sicherstellen, dass die Hafenbetreiber nicht finanzielle Rückforderungen bekommen, weil die geschuldete Leistung nicht in vollem Umfang erbracht werden kann.

Spezifisch bei Segel- und Motorbooten ist, dass bei deren Nutzung eine Begegnung mit anderen Menschen auf dem See nahezu ausgeschlossen ist. Das bei insbesondere Motorbooten teils beliebte Beiseitliegen kann durch Verordnung verboten werden. Die WAPO kann das kontrollieren.

Die Nutzung der Seefläche kann eingeschränkt werden, z.B. mit einer Anweisung, dass der See maximal bis zur Mitte befahren werden darf, dass Anlandungen und Besuche anderer Häfen - insbesondere deren der Schweiz und Österreichs - untersagt sind. Die Überwachung durch die bestehenden Einrichtungen ist dafür ausgelegt, Hafenmeister, Zoll, WAPO...


Ich möchte Sie herzlich bitten, dass Sie meine konstruktive Kritik bewerten, ggf. gerne fachlich ergänzen und an die Stelle weiter leiten, welche die Beschränkungen angeordnet hat. Ich bin mir - gemäß den Anregungen durch die deutsche sowie die europäische Ethikkommission - sicher, dass die Regierungen sich bemühen werden, die Einschränkungen der persönlichen Freiheit auf das sinnhafte und aus medizinischer Sicht notwendige und empfehlenswürdige Maß und Maßnahmen zu begrenzen.


Jürgen Sudmann
Boot Xenario - FN 5xxxx
0xxx xxxxxxx
Jürgen Sudmann am 12.04.2020 23:08:29
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