Was bedeutet die Corona-Krise aktuell für die Häfen am Bodensee?

Steckborn

Radolfzell, 20.03.2020 von Klaus Lohmüller

Angesichts der bevorstehenden Saison fragt sich mancher Eigner, ob überhaupt, wann und wo er sein Boot einwassern kann. Die Situation ändert sich mit neuen Verhaltensrichtlinien in allen Anrainerstaaten ständig und dementsprechend groß ist auch die Unsicherheit bei den Hafenbetreibern rund um den See.

Überlinger See und Nordufer Obersee

Bereits vorgestern, am 16.März wurde bekannt, dass der Hafenbetrieb in Sipplingen bis einschließlich 15. April eingestellt bleibt und in dieser Zeit nicht gekrant oder geslippt werden kann. Wie die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde auf telefonische Nachfrage bestätigt, können feste Liegeplatzinhaber, soweit anderswo eingewassert werden kann, alternativ auf dem Wasserweg an Ihren Liegeplatz gelangen und dort festmachen.

Eine Nachfrage bei der Überlinger Stadtverwaltung ergab, dass in einer Verordnung vom 16. März die Häfen nicht explizit aufgeführt und daher von Schließungen -Stand 17.03., Mittagszeit- nicht betroffen seien. Man warte aber noch auf weitere Anweisungen. Auf erneute Nachfrage am 20. März wurde bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt der Kranbetrieb unter erhöhten Vorsichtsmaßnahmen stattfindet, die sanitären Einrichtungen und das Hafenmeisterbüro aber geschlossen bleiben. Ein Gastliegebetrieb kann unter diesen Bedingungen nicht erfolgen.

Auch am gegenüberliegenden Ufer, in Wallhausen, wurden seitens der Stadt Konstanz noch keine, explizit den Hafenbetrieb einschränkenden Verordnungen erlassen und man bereite sich normal auf die Saison vor.

Im Yachthafen Kirchberg können aktuell deutsche Kunden wie gewohnt einwassern. Wegen des Einreiseverbots gelte dies für Schweizer Kunden allerdings nicht. Zum Zeitpunkt der Nachfrage war die Vergabe von Gastliegeplätzen möglich.

Beim Württembergischen Yachtclub halte man sich an die allgemeinen Verordnungen und Empfehlungen, insbesondere das Versammlungsverbot. Ansonsten rechnet der Hafenmeister damit, dass ab dem ersten April die Mitglieder ihre Boote in gewohnter Weise einwassern können. 

Die beiden größten Häfen am deutschen Ufer, der BMK Hafen in Langenargen, sowie die Marina Ultramarin in Kressbronn bestätigen, dass aktuell das Kranen und Slippen uneingeschränkt möglich ist.

Obersee Südufer

In Fußach bleibt die Seetankstelle bis auf Weiteres geschlossen. Der Werftbetrieb läuft hingegen normal weiter. Aus Bregenz und Hard liegen aktuell noch keine Rückmeldungen vor.

In den befragten Schweizer Häfen (Marina Rheinhof, Kornhaushafen Rorschach, Gemeindehafen Romanshorn, in Arbon, Bottighofen und Kreuzlingen) werde -Stand heute Vormittag, 18.03.- normal gekrant und geslippt. Lediglich in Arbon wurde der Gastliegebetrieb bereits offiziell eingestellt. Am Altenrhein sehen sich die Hafenbetreiber der Marina Rheinhof, ebenso, wie umgekehrt die deutschen Kollegen in Kirchberg damit konfrontiert, dass Liegeplatzinhaber aus dem Nachbarland wegen des Einreiseverbots auch nicht ihre Plätze erreichen können

Untersee

Stand 19.März: Die Häfen in in Steckborn, Iznang und Moos, bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Wie sich die Situation im Hafen des YC Radolfzell entwickelt, ist aktuell noch unklar. Der Verein geht bisher aber davon aus, dass die Saison wie geplant zum ersten April beginnen kann.
Aktualisierung 20. März:
Auch der Yachthafen Herrenbruck auf der Reichenau bleibt bis auf Weiteres geschlossen. 
Der Bürgermeister der Gemeinde Gaienhofen teilt mit, dass die Steganlagen und Bojenfelder der Gemeinde (Hemmenhofen, Gaienhofen und Horn) nicht belegt werden können. 
Auch der Yachthafen Radolfzell bleibt geschlossen. Ein Kranbetrieb ist vorerst nicht möglich

Um möglichst aktuell berichten zu können, bitten wir um Verständnis, dass nur für einige, größere Häfen exemplarisch nachgefragt wurde. Außerdem weisen wir darauf hin, dass sich die jeweilige Situation, ebenso, wie andernorts ständig ändern kann. 

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