Erweiterte Prüfkulisse für Markelfinger Winkel
Radolfzell, 04.06.2019 von IBN
Dazu erklärte das Regierungspräsidium: „Die Karte wurde vom RP erstellt, um den geografischen Untersuchungsraum für die notwendigen fachlichen Erhebungen festzulegen. Diese Karte stellt keinerlei Festlegung auf den tatsächlichen Zuschnitt des späteren Gebiets dar und folgt auch nicht mündlichen Angaben von Verbandsvertreteren des Naturschutzes. Diese konkrete Festlegung der Gebietskulisse wird Gegenstand eines möglichen förmlichen Verfahrens sein.“
Dass dieser komplette Seeteil der ausschließlichen Nutzung durch den Nabu zugesprochen werden soll, hat das Regierungspräsidium weder bejaht noch ausgeschlossen: „Wir befinden uns immer noch in der Untersuchungsphase und somit vor einem möglichen förmlichen Verfahren. Die dazu notwendigen fachlichen Arbeiten laufen und müssen im Anschluss ausgewertet werden.“
Weiterhin erklärt das Regierungspräsidium: „Wir befinden uns mit Vertreterinnen und Vertretern von Sport- und Wassersportvereinen im Austausch, die uns über ihre Nutzungen und Bedürfnisse informiert haben. Darüber hinaus erhalten wir regelmäßig Schreiben bezüglich des „Markelfinger Winkels“. Wir nehmen diese Interessen auf, um sie in einem möglichen späteren Verfahren abzuwägen. Es ist zu früh, über eine abschließende Entscheidung zu spekulieren.“
Im Juli 2017 hat der Nabu einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Schutzgebiete im Markelfinger Winkel gestellt. Das Regierungspräsidium Freiburg wurde vom Baden-Württembergischen Umweltministerium mit der Prüfung des Antrag beauftragt. Zuständiger Staatsekretär im Umweltministerium ist der ehemalige Nabu-Vorsitzende Dr. André Baumann.