Volle Breitseite gegen Wassersport

Winkel_LifePfad

Radolfzell, 20.04.2019 von Michael Häßler

Am 3. Dezember kam die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer ins Radolfzeller Rathaus, um Anlieger und Wassersportvereine über das geplante Naturschutzgebiet Markelfinger Winkel zu informieren. Dies jedoch unter Ausschluss der Presse. Die IBN hat deshalb beim Nabu um den Wortlaut des Antrags und um weitere Informationen gebeten, damit Wassersportler und Bevölkerung auf der Basis von Fakten über die Vorstellungen des Verbands informiert werden können, und nicht anhand von Spekulationen und Gerüchten.

Was der Nabu über das Baden-Württembergische Umweltministerium mit seinem Staatsekretär, den ehemaligen Nabu-Vorsitzenden Andre Baumann beantragt hat, ist zunächst einmal nichts Anderes als die (einseitige) Vorstellung einer Lobbyorganisation. 

Trotzdem sind die Inhalte das Fundament, auf dem das Verfahren durchgeführt wird. Wenn für das Regierungspräsidium keine stichhaltigen Gründe sichtbar werden, die Forderungen des Nabu zurück zu weisen, gibt es auch keine Veranlassung, den Antrag abzulehnen oder die darin geforderten Einschränkungen für die Bevölkerung abzumildern. Dann wird die Türe zum Markelfinger Winkel zugeschlagen und der Bürger darf seine Heimat künftig nur noch aus der Ferne betrachten.

Die bisherigen Erfahrungen geben wenig Hoffnung, dass Verwaltung und Politik die Forderungen des Nabu kritisch hinterfragen. So hat sich sowohl das Regierungspräsidium als auch das Umweltministerium bereits dazu hinreißen lassen, völlig unhaltbare Ausführungen der Lobbyisten über angeblich hohe winterliche Wassersportaktivitäten über die eigenen Pressestellen zu verbreiten. Sogar als die IBN  die Pressestellen auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht hat, hielten sie an ihren Ausführungen fest und wiederholten diese sogar. 

Verwaltungsstellen hängen am Naturschutz

Das war kein guter Einstieg ins Verbotsverfahren, denn der Bürger darf in einem Rechtsstaat erwarten, dass sich eine Verwaltungsstelle neutral verhält. Das Regierungspräsidium ist nicht der verlängerte Arm einer Interessensvertretung wie dem Nabu. Es hat die Interessen von Bevölkerung und Lobbyisten zumindest gleichberechtigt abzuwägen. Der Bürger erwartet, dass eine Entscheidung auf der Basis neutraler und gesicherter Fakten gefällt wird. Er erwartet auch, dass die Behörde von sich aus um „Wahrhaftigkeit“ bemüht ist und keinen ideologischen Zielvorgaben folgt.  

Das Regierungspräsidium ist andererseits aber auch diejenige Behörde, unter deren Verwaltung die Naturschutzgebiete stehen. Dadurch ist ein nicht unerheblicher Teil der Personalstellen direkt mit Umwelt- und Naturschutz verknüpft und es findet traditionell eine enge Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern der Öko-Wirtschaft statt.  

Wassersportler schließen sich zusammen

Den Bürger von Amts wegen aus seinem angestammten Lebensraum zu vertreiben, ist aber an verwaltungsrechtliche Bedingungen geknüpft. Die Betroffenen müssen gehört und deren Interessen ebenfalls in die Waagschale geworfen werden. 

Ansprechpartner für die Behörden sind ebenfalls Interessensvertreter, die die Belange ihrer Mitglieder bündeln. Für die Wassersportler sind derzeit der Landesseglerverband, der Bodensee Motorbootverband (IBMV), der Bodensee Seglerverband BSVb sowie die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee (IWGB) in das Thema involviert. Letztere vertritt neben mehreren Wassersportdisziplinen auch das nautische Gewerbe am See. 

Als weiterer Dachverband kümmert sich der Badische Sportbund um das Thema, in dem auch  Ruderer und Kanuten organisiert sind. Auch direkt betroffene Vereine sitzen in diesem Arbeitskreis.

Naturschutzgebiet ist rechtliche „Hülse“

Ein Naturschutzgebiet ist in seinen Auswirkungen auf den Bürger zunächst mal eine leere Hülse. Was im Landesnaturschutzgesetz einheitlich geregelt ist, sind vorwiegend behördliche Abläufe und die Beziehungen einerseits zwischen Nutznießern, beispielsweise Naturschutzverbände oder Gutachterbüros, und dem Steuerzahler auf der anderen Seite. 

Was dem Bürger durch „Schutzmaßnahmen“ konkret weggenommen oder verboten werden soll, wird in den individuellen Schutzbestimmungen definiert. 

Scheibchenweise zur „Entbürgerung“?

Nach dem Antrag der Öko-Lobbyisten möchten diese nicht nur Segler und Motorbootfahrer aus diesem Seeteil verdrängen, sondern gleich alle Arten von Wassersport. 

Damit ist nicht nur Schifffahrt gemeint, sondern auch alles, was unter den juristischen Begriff des „Gemeingebrauchs“ fällt. Damit soll auch die Nutzung führerscheinfreier Kleinfahrzeuge wie Paddelboote und SUP‘s verboten werden, sowie Schwimmen und Baden. 

Auch Schlittschuhfahren gehört zum Gemeingebrauch eines Gewässers, soll aber bislang  nicht verboten werden. 

Vor Jahren hat sich ein Radolfzeller Nabumitglied für die damals bei weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnte Zubetonierung des „Fuchsloch“ stark gemacht, einem Durchgang unter dem Bahndamm. Damit wurde unterbunden, dass Anwohner einfach zu Fuß oder mit dem Fahrrad ans Ufer gelangen konnten. Vom jetzt geplanten Badeverbot sprach noch niemand, aber seit dieser Maßnahme wird der betreffende Uferabschnitt im Markelfinger Winkel von der Radolfzeller Bevölkerung praktisch nicht mehr genutzt. Vom See aus sieht man dort allenfalls noch Hunde baden. 

Das in früheren Jahrhunderten hier mit Schutt sukzessive aufgeschüttete Ufer wurde vor einigen Jahren „renaturiert“. Spätestens seit da hält die dichte Vegetation „Lieschen Müller aus der Amriswilerstraße“ zuverlässig von ihrem früheren Badeplatz fern. In kleinen Teilschritten wurde der Bürger also über viele Jahre hier verdrängt und das Gebiet im Sinn der grünen Verbände so weit „aufgewertet“, bis man jetzt ein „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“ darin sehen will. 

Der nationalen Souveränität entzogen

Kommt jetzt die „finale Aktion“, um den Bürger hier endgültig zu vertreiben? Möchte man die ausdauernde „Politik der kleinen Schritte“ nun mit einem „Ramsar-Gebiet“ (siehe Infobox) krönen? Will man den Markelfinger Winkel unumkehrbar dem Einfluß regionaler, und sogar nationaler Interessen entziehen? Die im Antrag verwendete Terminologie lässt jedenfalls darauf schließen, dass nach dem Wollmatinger Ried nun auch der Markelfinger Winkel unter die Obhut einer überstaatlichen Organisation gestellt werden soll. 

Die im Antrag verwendete Formulierung der „formal wichtigen Zahl von 20.000 Vögeln“ findet sich in den Ramsar-Kriterien wieder, und auch die Wortwahl, der „ähnlich großen Bedeutung“ wie das „längst geschützte“ Wollmatinger Ried, deutet auf solche Pläne hin. 

Dabei ist der Markelfinger Winkel schon heute alles andere als „schutzlos“. Er ist ebenfalls „längst geschützt“, und zwar gleich mehrfach und auch „international“. So unterliegen weite Teile des Markelfinger Winkels nicht nur dem Baden-Württembergischen Naturschutzgesetz, sondern die gesamte Seefläche des deutschen Untersees, inklusive des Hinterlands, ist als FFH- und Vogelschutzgebiet Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Lediglich auf der Liste der Ramsar-Gebiete taucht der Markelfinger Winkel (noch) nicht auf. 

Die Mär vom Winterwassersport

Der Antrag bezieht sich nicht nur auf die Wassersportsaison, sondern nennt explizit auch das Winterhalbjahr. Spätestens Ende Oktober sind aber alle Wassersportanlagen am deutschen Untersee geschlossen und müssen geräumt sein. Dies nicht nur, weil in der kalten Jahreszeit kein praktisches Interesse am Wassersport besteht, sondern auch aufgrund von bilateralen Vereinbarungen, mit denen der Wassersport vor vielen Jahren dem Naturschutz entgegen kam. Diese Fakten werden aber sowohl vom Nabu, als auch vom Umweltministerium und vom Regierungspräsidium ignoriert. 

Stattdessen wird, von allen drei Institutionen, steif und fest behauptet, dass auch im Winter auf dem Markelfinger Winkel Wassersport betrieben werde und deswegen die dortige Vogelpopulation gestört und in ihrer Existenz gefährdet sei. Der Nabu will sogar eine „Intensivierung“ des Freizeitverhaltens erkennen: „Die Saison der Ruderer/-innen, Kanuten/Kanutinnen und anderer Paddler/-innen wird – mit entsprechender Kleidung – weit in den Winter hinein ausgedehnt und neue Wassersportarten mit erheblichem Störungspotential wie Stehpaddeln kommen hinzu (sic.)“. Diese Behauptungen entbehren zwar jeglicher Grundlage, werden aber trotzdem von den Pressestellen des Ministeriums und des Regierungspräsidiums verbreitet. Dass deren Wahrheitsgehalt gar nicht geprüft wurde, gab das Regierungspräsidium zumindest indirekt zu indem es mitteilte, dass die Erfassung dieser Daten erst im Verlauf des Verfahrens erfolgen soll. Dies aber erst, nachdem die IBN handfeste Belege für die angestellten Behauptungen anforderte. 

Eberhard Klein, Geschäftsführer des Nabu-Bodenseezentrums und mutmaßlicher Urheber dieser Behauptungen verkündet: „Nur wenn der Markelfinger Winkel zugefroren ist, ruht der Wassersport über längere Zeiträume vollständig. Dennoch konnten wir auch im Winter nahezu alle Bootsarten dort beobachten: Kanus, Ruderboote, Motorboote und in den letzten Jahren eine stetig steigende Anzahl Standup-Paddler.“ 

Als die IBN nach konkreten Zahlen und Spezifizierungen des winterlichen Bootsverkehrs fragt, „rudert“ auch Klein zurück: „Genaue Zahlen zur zeitlichen und räumlichen Verteilung der Wassersportler im Markelfinger Winkel liegen uns nicht vor“, schreibt er. „Unsere Aussagen beruhen auf unsystematischen Zufallsbeobachtungen.“ 

Aber sind „unsystematische Zufallsbeobachtungen“ eine Rechtfertigung, den Wassersport öffentlich zu diskreditieren und an den „Öko-Pranger“ zu stellen? Sind „unsystematischen Zufallsbeobachtungen“ ein hinreichender Grund, die steuerzahlende Bevölkerung aus einem über Generationen liebgewordenen Naherholungsgebiet auszuschließen, das ausdrücklich der Schifffahrt gewidmet ist? Ist das nicht schon als Populismus zu bezeichnen?

Zur Frage, wo die Fahrzeuge, die Klein beobachtet haben will, her kamen und wo sie eingewassert wurden, schreibt er: „ ... können wir ... keine Aussagen darüber machen wo ... die Wasserfahrzeuge herkamen oder hinfuhren. 

Bei den Ruderern“, so Klein, „vermuten wir, dass die meisten Boote vom Ruderclub Undine kommen. Bei den Kanuten und Paddlern, “ so der Öko-Geschäftsführer weiter, „konnten wir einzelne Einwasserungen im Bereich des Turnerheims Radolfzell, der benachbarten Rampe sowie am Bade- und Campingplatz Markelfingen beobachten“. Und wieder folgt eine Relativierung: „Wie gesagt ist dies jedoch kein abschließend gesichertes Bild“.

Schauen wir uns die genannten Plätze an: Der Bade- und Campingplatz Markelfingen ist über den Winter geschlossen, aber grundsätzlich zugänglich. Das Gelände des Markelfinger Wassersportclubs ist seit 15. Oktober geräumt und mit einer Schranke gegen unbefugte Nutzung gesichert. Das Gelände des Turnvereins steht nur Mitgliedern zur Verfügung, ist aber nicht versperrt. Die „benachbarte Rampe“ ist das ganze Jahr hindurch an der weit vom Ufer entfernten Zufahrt versperrt. Auf keinem Gelände befinden sich im Winter Boote und es ist auch keine von Booten nutzbare Infrastraktur vorhanden. 

Annette Neitsch, erste Vorsitzende des Turnvereins, schließt entsprechende Vereinsaktivitäten aus. Sie räumt aber ein, dass es theoretisch möglich sei, dass Nichtmitglieder das Vereinsgelände im Winter betreten und dort ein Boot einwassern. Das habe sie aber noch nie beobachtet und hält die Vorwürfe des Nabu letztlich für unbegründet. 

Einzig der am Zeller See beheimatete Ruderclub Undine trainiert im Winter. Er stimmt sich aber bereits seit vielen Jahren mit dem Nabu dabei ab. So fordert eine Vereinsschrift bereits im Jahr 2011 die Mitglieder zu besonderer Rücksichtnahme auf: ...wir wissen es alle, die Vögel brauchen Winterruhe. Das heißt, wir dürfen nicht in den hinteren Teil des Winkels und des Zeller Sees und müssen auf ruhende Vögel außerhalb der bekannten Flächen Rücksicht nehmen.“ 

Unterstellt Klein dem Ruderclub etwa, sich nicht an die getroffenen Abmachungen zu halten? Zu einer diesbezüglichen Nachfrage Anfang Januar hat sich Klein bis Redaktionsschluß nicht geäußert.

Dagegen wirbt er um Verständnis für seine Belange: „Wenn die entsprechenden Anlagen ohnehin im Winterhalbjahr geschlossen sind, ... dann hoffen wir, dass eine ... winterliche Sperrung von Teilbereichen des Markelfinger Winkels zu keinen Konflikten mit dem Wassersport führen wird.“ 

Nach den Beobachtungen des Autors, der an diesem Seeteil aufgewachsen ist, sind die Reichenauer Berufsfischer die Einzigen, die im Winter hier unterwegs sind. Das wird man ihnen auch kaum verbieten können, denn sie haben das Fischwasser vom Land gepachtet. Für Sportfischer ist es deswegen tabu.

Wenn sich Kleins Wahrnehmung nicht mit den Fakten deckt, fragt man sich warum das Gebiet überhaupt, unter großem „Verwaltungsprimborium“ und ebensolchen Kosten für den Steuerzahler, vor Störungen geschützt werden soll, die gar nicht vorhanden sind oder die man nicht verhindern kann. Finanzielle Wünsche einer NGO oder ideologische Motive rechtfertigen solch massive Beschränkungen für die Bevölkerung jedenfalls nicht. 

Sportliche Winteraktivitäten jedenfalls waren und sind nach Beobachtung des Autors ausschließlich Eissportarten, und dies nur, wenn der See alle paar Jahre mal gefroren ist. Das soll auch so bleiben, verspricht der Nabu. Das Vertrauen des Bürgers in die längerfristige Gültigkeit solcher Zusagen kann aber nicht groß sein. Zumindest dann nicht, wenn man den Wahrheitsgehalt von bisher getätigten Aussagen als Gradmesser heranzieht. 

Dazu kommt, dass nicht nur der Wassersport, sondern auch andere Gruppen mit „Sozialmalus“ gegenüber den grünen Verbänden immer wieder Zugeständnisse gemacht haben. Trotzdem sehen sie sich ständig mit immer weitergehenden Forderungen und Vorwürfen konfrontiert, wie der aktuelle Fall des Ruderclubs Undine zeigt. Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob es mit dem „Naturschutz“ überhaupt eine dauerhafte, einvernehmliche Koexistenz geben kann.

Die Bevölkerung hat man bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien, so wie es jetzt den Anschein hat, mit leeren Versprechungen beschwichtigt. Bei der Eröffnungsveranstaltung zum FFH-Gebiet Bodanrück In Allensbach hat das Regierungspräsidium zugesichert, dass mit der Gebietsmeldung bei der EU beiderseitige Sicherheit gegeben sei und keine weiteren Schutzgebiete mehr dazu kämen. 

Ist Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit nicht eine Eigenschaft, an der auch Politik und Verwaltung gelegen sein sollte? Oder beschränkt sich behördenhandeln mittlerweile ausschließlich auf die Ausdehnung der Anzahl von Verwaltungsstellen und der Schaffung weiterer „Futtertröge“ für NGO‘s?

Breitseite nicht nur auf den Wassersport

Noch im November und Dezember käme es im Markelfinger Winkel „fast täglich zu gravierenden Störungen durch einzelne Boote oder Wassersportler/-innen,“ behauptet der Nabu. Er fordert: „In diesen Gebieten sollten alle wassersportlichen Aktivitäten ganzjährig untersagt werden.“ Er bedauert: Wegen „des rechtlichen Bestandschutzes für die bestehenden Wassersporteinrichtungen wird eine Realisierung des fachlich notwendigen Gesamtschutzes nicht möglich sein.“ Die „fachliche Notwendigkeit“ wird im Antrag erst gar nicht belegt und die Forderungen stattdessen auf den Luftraum erweitert. Namentlich werden Störungen von Sportflugzeugen, Drohnen, Heißluftballons und dem Zeppelin NT genannt.

Auch Jagd und Fischerei möchte der Nabu, scheinbar unbehelligt durch Fakten, verbieten lassen. Bei  der Fischerei stehen Pachtverträge dagegen und das Jagdrevier existiert seit Jahrzehnten nur noch auf dem Papier. „Eine Jagd findet hier schon lange nicht mehr statt“, erklärt Kreisjägermeister Kurt Kirchmann. Aber das Gebiet müsse als Jagdrevier ausgewiesen bleiben, weil man sonst bei Tierseuchen keine Eingriffsmöglichkeit hätte. 

Würden die Pläne der Öko-Lobbyisten umgesetzt, wäre Ökologie der Ideologie geopfert. Hafenlieger könnten dann den naturschutzrelevanten Schifffahrtsvorschriften zum Uferschutz nicht mehr nachkommen und die Uferzone nicht mehr „auf kürzestem Weg“ gequert werden. Auch würde zusätzlicher Motorbootverkehr generiert, weil auch Segelboote in dem engen, verbliebenen Korridor den Hafen unter Maschine anlaufen müssten. 

„Die bisherigen Naturschutzgebiete beinhalten“, so der Nabu, auch einen 50 m breiten, vorgelagerten Streifen auf der „Flachwasserzone“. Dieser Streifen sei durch die fehlende Kennzeichnung aber weitgehend wirkungslos, beklagt der Verband.

Tatsächlich weiss der Feriengast, der am Naturfreundehaus einen Kanadier mietet nicht, wann er die Grenze zum Schutzgebiet überfährt. Aber warum beantragt der Nabu dann keine Kennzeichnung? Die „Schifffahrt“ kommt schon aufgrund des Tiefgangs nicht in die Nähe der Schutzzone. Und wer ein Patent besitzt weiss, dass er dort nichts zu suchen hat.

Der Verband wettert gegen „unorganisierte, private Wassersportler/-innen“, deren „Bootsaktivitäten“ weiterhin ansteigen würden. Ist damit die florierende Bootsvermietung auf dem Campingplatz der „Naturfreunde“ gemeint? Nach Beobachtungen des Autors stammt eine erhebliche Anzahl von Kanus und SUP‘s im Gnadensee von dieser Quelle, die sich ebenfalls „Naturschutzverband“ nennt. Auf der Suche nach Plätzen „abseits des Rummels“, würden auch „schwerzugängliche Bereiche von einer zunehmenden Anzahl an Booten ... genutzt“, behauptet der Nabu weiter. Wenn damit die Bereiche unmittelbar am Schilfgürtel gemeint sind, deutet das ebenfalls auf Fahrzeuge hin, wie sie die „Naturfreunde“ vermieten. Alle anderen Boote haben dafür zu viel Tiefgang.

Auch eine „Konsequente Kontrolle zur Einhaltung der bestehenden Bodensee-Schifffahrts-Ordnung“ wird angemahnt. Diese habe „auf unorganisierte Bootsfahrer/-innen“ keinerlei Einfluss. Diese Forderung des Nabu würde sicherlich ein Großteil der „organisierten“ Wassersportler ebenfalls gerne unterschreiben, die sich von den Behörden schon seit Jahren gegenüber „Chaoten“ im Stich gelassen fühlen. Solche ignorieren jegliche Ordnungsvorschriften und erklären den See zur „Achterbahn“, oder paddeln unmittelbar am geschützten Ufer entlang und legen dort sogar zum Picknick an, wie man das gerade im vergangenen, wasserarmen Sommer mehrfach beobachten konnte.

Es reicht jedenfalls nicht aus, nur Gesetze zu erlassen, wenn man nicht gleichzeitig die Polizei technisch, juristisch und personell dazu befähigt, diese auch durchzusetzen. Regeln, die niemand überwacht, werden auch durch Verschärfung nicht sinnvoller. 

Der Einzelne kann dabei nichts ausrichten. Und auch der Internationale Bodensee Motorbootverband (IBMV) mit seinem Seedienst hat keine andere Handhabe, als an die Vernunft von Rücksichts- oder Ahnungslosen zu appellieren. Das ist aber in vielen Fällen wenig wirkungsvoll. 

Und noch einmal wird vom Nabu die Mär vom Winterwassersport bemüht: „Wegen der Intensivierung“ des Wassersports wird um eine zügige Bearbeitung  gebeten, dessen Saison durch entsprechende Kleidung „weit in den Winter hinein ausgedehnt“ würde. 

Ornithologische Aspekte und viele Widersprüche

1.100 gefährdete Löffelenten würden sich im Markelfinger Winkel im November und Dezember aufhalten. Auch für die Moorente, die vom aussterben bedroht sei, stelle dieser Seeteil einen deutschlandweit bedeutenden Mauserplatz dar, steht im Antrag. 

Weiterhin werden allerlei ökologische Aspekte und auch ornithologische Argumente angeführt, warum der Markelfinger Winkel unter Schutz gestellt werden soll. Wissenschaftlich unterlegt wird dabei kaum etwas, was der Nabu nach seinem eigenen Selbstverständnis auch gar nicht muss. Im Zusammenhang mit der Kormoran-Kampagne vor einigen Jahren hat ein damaliges Mitglied des Interessenverbands erklärt, dass es als Begründung ausreiche, dass „wir das wollen“. 

Teilweise widersprechen sich die Inhalte sogar, zumindest nach dem Verständnis des Autors. Wie passt es beispielsweise zusammen, dass das „ökologische Potential“ des Markelfinger Winkels im Steigen begriffen sein soll, wenn gleichzeitig massive Störungen durch eine behauptete ganzjährig ausgeübte Sportschifffahrt beklagt werden? Auch werden Populationszahlen mit dem manipulierenden Adverb „noch“ versehen, obwohl die Zahlenwerte keine rückläufige Tendenz zeigen.

Es wird behauptet, dass ein Vogel, der sich vorwiegend von Armleuchteralgen ernährt, im Jahr 1973, also während des Höhepunkts der Eutrophierung, häufiger als heute im Markelfinger Winkel vorgekommen sein soll. Dabei gedeihen Armleuchteralgen nur im nährstoffarmen Gewässer.  

Der Nabu sieht „die Notwendigkeit...die Wasserflächen zu schützen, um die Überlebensrate der Juvenilen zu erhöhen.“ Es ist aber kaum zu erwarten, dass Greifvögel und Hechte wegen der Ausweisung eines Schutzgebiets auf den Verzehr von Jungvögeln verzichten werden.

Es wird auf eine Mausergesellschaft der Moorente im hinteren Teil des Markelfinger Winkels hingewiesen, die geschützt werden müsse. Aber würde die Moorente heute dort mausern, wenn sie sich nicht bereits jetzt schon sicher fühlte? Die Fragwürdigkeit der Aussagen ist noch steigerbar: Am Ufer habe sich „seeseitig... ein hektargroßer Wasserpflanzenteppich ... als ideale Bootsbremse gebildet“. Warum will man Boote in einem Gebiet verbietet, das sie gar nicht befahren können? 

Die „Nichtentwicklung“ von Wasservogelarten wird pauschal dem Wassersport „in die Schuhe geschoben“. Es geht aber nicht aus den Aussagen hervor, dass der Wasserport ursächlich für die „Nichtentwicklung“ ist und auch nicht, dass ein Schutzgebiet eine relevante Änderung dieser Situation bewirken würde.

Auch bei den „Wintergästen“ werden „Ramsar-Kriterien“ ins Feld geführt, um sogleich wieder mit angeblich beobachteten „Massenfluchten“ auf den winterlichen Wassersport „anzulegen“. Die Störungen durch Boote seien „im ungeschützten Markelfinger Winkel“ selbst „im November/Dezember noch so häufig, wird behauptet, dass unsystematische Zwischenzählungen bei optimalen Bedingungen fast immer höhere Maxima ergeben als systemantische Zählungen zu fixierten Zeiten“. Braucht man etwa noch ein bischen „Aufwind“, um ideologiefrei ermittelte Zahlen nach oben „pushen“ zu können?

Die potentielle Eignung des Gebiets zur Überwinterung von Wasservögeln könne infolge des Bootsverkehrs „nur an wenigen störungsfreien Tagen tatsächlich genutzt werden,“ behauptet der Nabu, um sich kurz darauf selbst zu widersprechen: Löffelenten vom Ostteil des Gnadensees und vom Ermatinger Becken würden „ab November in den dann fast bootsfreien Markelfinger Winkel“ wechseln. 

Auch „Internationale Verpflichtungen“ werden angemahnt, aufgrund derer man vorsorgend handeln müsse. Die FFH-Richtlinien beinhalten aber lediglich ein Verschlechterungsverbot und andere internationale Verpflichtungen sind dem Autor nicht bekannt, jedenfalls nicht für den Markelfinger Winkel.

Letztlich wird dem  Markelfinger Winkel gar die grundsätzliche Eignung als Wassersportrevier abgesprochen. Schimmert bei dieser Behauptung etwa die langfristige Zielrichtung durch? Sind die jetzigen Ambitionen nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zur Totalsperrung des gesamten Gnadensees? 

Die Bewertung der ornithologischen Argumente bleibt Sache von Fachleuten des Regierungspräsidiums. Sollten diese aber eine ähnliche Qualität aufweisen wie die angeblichen Fakten zum Wassersport, sollten die amtlichen Entscheider genauer hinsehen. „Wiederkäuen“, was ihnen der Verband in den Mund legt, ist nicht zulässig. Die Pläne schränken die Freiheit des Bürgers auf‘s Massivste ein, weshalb eine Entscheidung nur auf ideologiefreier, wissenschaftlich gesicherter Grundlage gefällt werden darf, sowie mit der gebotenen Verhältnismäßigkeit im juristischen Sinn.

Dieser Artikel erschien im Februar in der Printausgabe der IBN.

Optionen

Bilder (4)

Weitere Infos

Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1971 in der iranischen Stadt Ramsar geschlossen und 1975 in Kraft getreten ist. Initiator war die UNESCO . Der Vertrag regelt den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere den Lebensraum für Wasservögel. Er verpflichtet die beigetretenen Staaten, die Biodiversität in ausgewiesenen Gebieten zu erhalten. Der Sitz des Ramsar-Sekretariats ist in Gland am Genfer See. Von dort aus wird die Umsetzung in den einzelnen Staaten überwacht.

Schlagworte

Mehr zum Thema

Schlagworte

IBN testen