Gescheiterter Schmuggel-Versuch

schmuggel

Singen, 18.05.2018 von IBN

Der Zoll in Singen verhinderte den Schmuggel einer Segeljacht über die Schweizer Grenze.

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Anfang Mai am Grenzübergang in Bietingen einen Reisenden kontrolliert, der ohne entsprechende Zollanmeldung eine Segelyacht nach Deutschland einführen wollte, um diese zu verkaufen.

Der Schweizer Staatsbürger gab im Rahmen seiner Einreise in die EU auf Befragen gegenüber den Zöllnern an, keinerlei anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen. Für die auf einem Trailer mitgeführte Segelyacht konnte der Mann allerdings keine Papiere vorweisen. Überdies machte er zu mehrfach an ihn gerichteten Fragen nach dem weiteren Reiseverlauf sehr widersprüchliche Angaben. Auf die weiteren Fragen und Feststellungen der Zöllner reagierte der Schweizer zunehmend nervöser und ungehaltener. 

Im Rahmen der anschließenden Fahrzeugkontrolle fanden die Beamten im Zugfahrzeug nicht nur das Segel, den Hilfsmotor und weiteres Zubehör für das Boot, sondern auch einen Kaufvertrag über fast 22.000 Euro. Aus dem Vertrag ergab sich, dass die Yacht an einen Deutschen verkauft worden ist und an einer Autobahnraststätte im Hegau übergeben werden sollte. 

Neben dem Kaufvertrag wurde auch die annullierte Schweizer Zulassung für die Segelyacht aufgefunden. 

Gegen den Reisenden wurde wegen des Nichtanmeldens des Bootes ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. 

Zusätzlich zu den sofort fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von gut 4.500 Euro musste er für die zu erwartende Geldstrafe noch weitere 2.000 Euro als Sicherheit hinterlegen. 

Anschließend konnte der Mann seine Reise - mit  Boot - fortsetzen. 

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