Verordnungsentwurf liegt aus

Karte Sperrgebiet

Sipplingen, 15.04.2011 von Michael Häßler

Der Verordnungsentwurf zur Errichtung eines Sperrgebiets bei der Bodenseewassersorgung liegt jetzt vor.

 

Flächenmäßig umfasst das Gebiet im Wesentlichen das bisherige Gebiet, das nur für Fahrten unter Motor gesperrt war, aber von Segelbooten, Paddelbooten oder Ruderbooten befahren werden durfte. Die Sperrung wurde jetzt auf alle „zum Transport geeignete Gegenstände“ erweitert, was außer den herkömmlichen Wasserfahrzeugen beispielsweise auch unbemannte Modellboote einschließt. Außerdem ist Schwimmen und Tauchen verboten.
Die Verbote gelten nicht für Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ am befahren dieses Gebiets haben. Das sind Berufsfischer, Jäger, Rennruderer und Personen, die im Behördenauftrag zur Gewässererhaltung beitragen. Diese Personen müssen sich vor dem Befahren bei der Bodensee Wasserversorgung melden. Die „Mitglieder von Wassersportvereinen“, die in der vorab veröffentlichten Pressemitteilung pauschal als „Personen mit berechtigtem Interesse“ genannt wurden, tauchen im konkreten Verordnungsentwurf nicht auf. Wer nach der Zeitungslektüre davon ausgegangen ist, das Gebiet beispielsweise bei Regatten befahren zu dürfen, muss enttäuscht werden.
Zuwiderhandlungen sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Unterschrieben hat den Entwurf Landesumweltministerin Tanja Gönner und der Friedrichshafener Landrat Lothar Wölfle.
Als Begründung für das bisherige Befahrensverbot mit Verbrennungsmotoren wird die Gefahr eines Ölverlusts durch technische Störungen genannt.
Damit eine Situation wie im Jahre 2005, wo eine unbekannte Person mehrere Kanister mit Pflanzenschutzmitteln im Gebiet der Wasserentnahme versenkt hat, künftig nicht mehr vorkomme, soll jetzt das gesamte Gebiet gesperrt werden. Dadurch soll die Hemmschwelle für potentielle Täter erhöht werden. Die Verhältnismäßigkeit dieser Verordnung sei gegeben, schreiben die Verfasser, und insbesondere Segler könnten diese Zone ohne größere Schwierigkeiten umfahren. Die Maßnahme sei, laut Umweltministerium, ohne Alternativen. Auch sei nicht zu erwarten, dass andere Wasserwerke ebenfalls ein Befahrensverbot um ihre Wasserentnahmestellen fordern würden, schreiben die Ministerin und der Landrat.
Die Ausnahmen für Personen mit berechtigtem Interesse werden mit der Berufsfreiheit der Fischer begründet und im anderen Fall mit einer ohnehin schon bestehenden engen Gebietsbegrenzung der Jäger, die man nicht noch zusätzlich einschränken wolle. Das berechtigte Interesse der Rennruderer wird damit begründet, dass diese ohne jegliche Rettungsmittel unterwegs seien und ihre Sportgeräte leicht kentern könnten.
Die Verordnung liegt in den Gemeinden Sipplingen, Überlingen und dem Landratsamt Bodenseekreis aus. Sie kann auch unter „www.ibn-online.de/artikel/314/Verordnungsentwurf-liegt-vor“ heruntergeladen werden.
Schriftliche Einwendungen können bis zum 5. Mai eingereicht werden.
(Schein-) Sicherheit versus Freiheit?
Obwohl jeder, der emotionslos über die Situation nachdenkt, feststellen wird, dass eine Totalsperrung des Gebietes kaum einen Anschlag wie den von 2005 verhindern wird, ist der Trinkwasserschutz ein politisches „Totschlagargument“. Es dürfte für die Wassersport-Verbände schwierig werden, dagegen zu argumentieren. Wer kann schon gegen „Trinkwasserschutz“ sein? Das wäre politisch genau so fatal wie gegen Umweltschutz, Tierschutz, Klimaschutz, Abrüstung, Frieden und Frauenrechte zu sein. Dabei ist die Schlußfolgerung, dass jemand, der gegen das Sipplinger Sperrgebiet ist, pauschal auch gegen Trinkwasserschutz sei, unzulässiger Populismus. 
Haben sich die Ruderer ihre Ausnahmeregelung schon vorab gesichert? Könnte das eine Erklärung dafür sein, weshalb sie aus der Solidarität der bei der Internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee (IWGB) organisierten Verbände ausgeschert sind? Haben sie sich deswegen bei der „konspirativen Sitzung“ im Sipplinger Rathaus nicht gegen das Sperrgebiet ausgesprochen? 
Schon die Begründung des bisherigen Motorbootverbots gibt, bei sachlicher Betrachtung, keinen richtigen Sinn. Man wolle verhindern, dass bei einem Ölverlust das Trinkwasser gefährdet wird. Öl, in der Form wie es in Motorbooten vorkommt, schwimmt an der Wasseroberfläche um dort mehr oder weniger schnell zu verdunsten. Auch wenn es dort keinesfalls hingehört, stellt sich trotzdem die Frage, wie es in 60 oder 70 Meter Tiefe das Rohwasser am Saugrohr verschmutzen soll. Die Schichtung kommt als weitere Barriere dazu.
Mit der Vollsperrung wolle man die Hemmschwelle für potentielle Täter erhöhen, schreibt das Ministerium, und deren Identifizierung vereinfachen. Die Details des Anschlags von 2005 werfen aber die Frage auf, ob solche Maßnahmen damals tatsächlich die Sitation verändert hätten. Es scheint eher unwahrscheinlich, dass der Täter sein eigenes Boot benutzt hat.
Natürlich sind die Einschränkungen durch die Sperrung überschaubar. Aber viele überschaubare Einschränkungen, nicht nur auf dem See, summieren sich zu einem immer engeren Bewegungsradius für den Bürger. Und das ist nicht nur räumlich gemeint. Jede „Schutz-“, „Sicherheits-“, oder „Rettungsmaßnahme“ muss mit einem Stück Freiheit bezahlt werden. Dazu kommt, dass das Ministerium nach dieser Verordnung kaum stichhaltige Argumente haben dürfte, anderen Wasserwerken weitere Sperrgebiete zu verweigern. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, warum die Kosten für die Überwachung des Gebiets von der Allgemeinheit bezahlt werden sollen. Die Einnahmen werden auch nicht an die Allgemeinheit verteilt.

Unbemannte Modellboote

Mist, ich dachte schon die Sperrzone mit einem Einbaum verletzen zu können.

Frage wieviele Wasserentnahmestellen gibt es denn am See (10?)

Wer ist denn der Schildbürger-Häuptling?

Man sollte eine ständige Sonderkommission damit beauftragen unsere "Steuersünder" dingfest zu machen!
Abdullah Bin Segeln am 15.04.2011 22:25:40
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