Unfallhergang ist rekonstruiert
Radolfzell, 21.12.2016 von IBN
Inhalte des Rekonstruktionsgutachten, das den Unfallhergang untersucht hat, will die Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt geben. Es werde derzeit ausgewertet und dann bis zum neuen Jahr entschieden, ob Anklage gegen den Schiffsführer erhoben wird oder ob es zu einem Strafbefehl kommt.
Im wesentlichen scheint es aber zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Schiffsführer die von ihm versenkte Segelyacht sowohl hätte sehen können und müssen. Es wäre auch bis rund 70 Meter vor der Kollision noch möglich gewesen, dem Segler auszuweichen. Insgesamt wäre der Unfall vvermeidbar gewesen.
Vorgeworfen wird dem Schiffsführer eine fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs. Dies schließt sowohl die Gefährdung des Seglerehepaares an Bord der Faurby 330 als auch der Passagiere und Crew des Katamarans ein. So z. B. auch durch den bei der Kollision auf das Vorschiff des Katamaran gekrachten Mastes, da sich auf dem Vorschiff Passagiere befanden, die verletzt hätten werden können.
Wie es dazu kommen konnte, dass der Schiffsführer die Segelyacht übersehen hat, ist noch nicht bekannt. Es scheint aber so gewesen zu sein, dass sowohl der zweite Schiffsführer als auch ein Techniker an Bord mit einem neuen elektronischen Bordbuch beschäftigt waren. Das könnte dann auch den Schiffsführer abgelenkt haben.
Unabhängig vom Verfahren gegen den Schiffsführer muss sich der Bootseigner mit der Katamaran-Reederei über die Entschädigung für den Totalverlust seiner Yacht auseinandersetzen.