Ankerverbot am Rheinspitz erlassen

ANker

Radolfzell, 19.07.2016 von IBN

Im Uferbereich westlich der der Mündung des Alten Rheins besteht seit Anfang Juli ein Ankerverbot.
Grund sollen Bootsbesitzer sein, die ihre Hunde im ufernahen Naturschutzgebiet laufen liessen. Anfang Juli hat das Kantonale Schifffahrtsamt daher für die Flachwasserzonez wischen der Mündung des Alten Rheins und dem Areal der Marina Rheinhof ein Ankerverbot erlassen. Das rund 50 Hektar grosse Gebiet darf aber weiterhin befahren werden, was allerdings nur mit flachgehenden Booten möglich ist. Ausgenommen vom Ankerverbot sind die Berufsfischer.
Das Gebiet ist auch landseitig abgrenzt worden. Camper dürfen dort aber weiter einwassern. Zur Kennzeichnung des neuen Verbotsgebietes werden Schilder aufgestellt .Gegen das Ankerverbot kann bis zum 25. Juli  beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen Rekurs eingereicht werden.

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