Nachträgliche Genehmigungen für Uferbauten

16.03.2011 von Hans-Dieter Möhlhenrich

Anhand von Luftaufnahmen aus dem Jahre 2008 wurde festgestellt, dass am thurgauischen Bodenseeufer zwischen Eschenz und Horn über 1000 mehrheitlich private Anlagen am Seeufer bzw. in der Flachwasserzone stehen.
Rund 70 Prozent dieser Anlagen sind noch ohne gültige Konzession. Meist handelt es sich um kleine Bauten oder Anlagen, die oft schon seit Jahren existieren. Mit dem Projekt «Nachkonzessionierung» will das Amt für Umwelt diese nun in einen gesetzeskonformen Zustand überführen. Man vergleiche dazu die Praxis, die auf der deutschen Seeseite üblich ist.

Das Vorgehen wurde im Laufe des Sommers / Herbstes 2010 in der Testgemeinde Uttwil geprüft. Von den 56 angeschriebenen Eigentümern von Seeparzellen haben 80 Prozent auf den ersten Brief fristgerecht reagiert. 31 Konzessionsgesuche müssen in Uttwil nachgereicht werden, 24 davon sind bereits eingegangen, 7 verzögern sich. Die meisten Anlagen oder Bauten sind konzessionierbar. Eine der Anlagen wird freiwillig abgebrochen, weil sie nicht genutzt wird. Bei weiteren 6 wird ein Augenschein nötig, um das Vorgehen zu diskutieren. 

Als nächstes werden weitere Eigentümer in den Obersee-Gemeinden Arbon, Horn, Romanshorn, Egnach und Salmsach angeschrieben. Auch in den weiteren Etappen werden jeweils fünf Gemeinden zusammen bearbeitet. Pro Etappe wird mit drei bis vier Monaten Bearbeitungszeit gerechnet. Das Amt für Umwelt hofft, das Projekt im Jahr 2012 abschliessen zu können.

Ausführlicher Bericht in Heft 4 /2011

 

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