Funk am Bodensee ist jetzt geregelt
Radolfzell, 08.07.2015 von IBN
Nach langem „hin und her“ zwischen hemdsärmliger Lösung und bürokratischen Eruptionen wurde nun eine „Fernmelderechtliche Vereinbarung für den Schiffsfunkbetrieb auf dem Bodensee“ erlassen und heute im Amtsblatt der Deutschen Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Was von der Namensgebung her überbordende Bürokratie erwarten lässt, liest sich fürs Erste durchaus vernünftig. Wenn die praktische Anwendung der Vereinbarung so erfolgt, wie man das als Nichtjurist nach der ersten Lektüre erwartet, kann man als Wassersportler der Regelung nur zustimmen. Die Vereinbarung lässt aber noch einigen Spielraum bei der Auslegung und ein gestandener Verwaltungs-Enthusiast dürfte darin einiges kreatives Potential erkennen können.
Ein Schiff im Sinne dieser Vereinbarung ist ein Wasserfahrzeug, das mit Funk ausgerüstet ist. Dazu zählt explizit auch die Sportschifffahrt. Die Funkstelle muss den Vorschriften der Nation entsprechen, in der das Boot registriert ist und die Funkstelle braucht eine behördliche Genehmigung. Wer die Funkanlage bedient, braucht ein „ausreichendes“ Funkzeugnis.
Neben dem bisher frei gegebenen Kanal 16 für Notalarmierungen und Radarfahrt dient der ebenfalls am Bodensee verwendete Kanal 77 für die Abwicklung des Notverkehrs, als Schiff-Schiff-Kanal und für den Behördenverkehr. Die Baden-Württembergische Wapo ist auf Kanal 12 und 14 zu erreichen und Hafenmeister Christoph Stier hört auf Kanal 11 unter dem Rufzeichen „Gaienhofen Hafen“. Die Kanäle sechs, 15 und 69 sind für Regatten nutzbar.
Handfunkgeräte sind ausdrücklich erlaubt und die Sendeleistung ist generell auf ein Watt begrenzt.
Das Prozedere des Notverkehrs ist geregelt und entspricht den internationalen Gepflogenheiten des Sprechfunks. Zur Funksprache gibt es keine Regelung und der Anhang 2 stellt sinngemäß klar, dass im Notfall alles erlaubt ist, was zur Rettung von Menschenleben oder zur Gefahrenabwehr dient.
Diese Regelung kann das Sicherheitsniveau auf dem See deutlich erhöhen. Das setzt aber voraus, dass die Verkehrsteilnehmer dieses Potential auch nutzen und ihre Boote mit Funkanlagen ausrüsten.
Die Vorteile eines offenen Funksystems liegen insbesondere darin, dass nicht, wie beim Mobilfunk, ein einzelner Gesprächspartner angewählt wird, dessen Telefonnummer bekannt sein muss und der daraufhin Hilfsmaßnahmen von Land aus organisiert. Ein Notruf per Funk kann von allen Funkstellen empfangen werden und vor allem Boote in der Nähe können sofort reagieren und zu Hilfe kommen. Dadurch kann eine Menge Zeit gespart werden.
Überaus wichtig ist dabei, dass die eigene Position jederzeit bekannt ist und fehlerfrei übertragen werden kann. Dafür eignen sich sowohl GPS-Koordinaten als auch die Planquadrate der Seenotkarte, wie sie für die Seapal-App erhältlich ist. Ist beides nicht verfügbar, können auch terrestrische Standlinien der Identifikation einer Position dienen. Zur Not kann ein Havarist auch durch Funkstandlinien „eingepeilt“ werden, wenn der Empfänger über die entsprechende Ausrüstung verfügt.