Trunkenheit im Schiffsverkehr auf dem Bodensee/Konstanzer Trichter

Konstanz, 08.06.2015 von IBN

Am Donnerstag, 04.06.2015/Fronleichnam, gegen 16.00 Uhr, fiel einer Besatzung der Wasserschutzpolizei Konstanz auf dem Obersee ein Motorboot auf, das sehr dicht an einem anderen Boot vorbeifuhr.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 42-jährige 
Bootsführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwilliger 
Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,9 Promille. An Bord 
befanden sich drei weitere Personen, die alle unter Alkoholeinfluss 
standen. Dem Bootsführer wurde eine Blutentnahme entnommen. Durch den
zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wurde eine Sicherheitsleistung 
angeordnet, da es sich bei dem Bootsführer um einen österreichischen 
Staatsbürger handelte. Das Boot wurde durch eine weitere Besatzung 
der Wasserschutzpolizei  zum Hafen verbracht. Nach Abschluss der 
Ermittlungen wird eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft 
erfolgen.

 Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, 
dass Reaktionsverluste in der Schifffahrt nicht unterschätzt werden 
dürfen. Bei Wasserfahrzeugen müssen die Fahrmanöver aufgrund der 
fehlenden Bremswirkung vorausschauend und mit einem größeren 
zeitlichen Vorlauf als bei Landfahrzeugen ausgeführt werden. Die 
Wasserschutzpolizei führt aus diesem Grund regelmäßig 
Alkoholkontrollen auf dem Bodensee durch.

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