Trunkenheit im Schiffsverkehr auf dem Bodensee/Konstanzer Trichter
Konstanz, 08.06.2015 von IBN
Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 42-jährige
Bootsführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein freiwilliger
Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,9 Promille. An Bord
befanden sich drei weitere Personen, die alle unter Alkoholeinfluss
standen. Dem Bootsführer wurde eine Blutentnahme entnommen. Durch den
zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wurde eine Sicherheitsleistung
angeordnet, da es sich bei dem Bootsführer um einen österreichischen
Staatsbürger handelte. Das Boot wurde durch eine weitere Besatzung
der Wasserschutzpolizei zum Hafen verbracht. Nach Abschluss der
Ermittlungen wird eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft
erfolgen.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass Reaktionsverluste in der Schifffahrt nicht unterschätzt werden
dürfen. Bei Wasserfahrzeugen müssen die Fahrmanöver aufgrund der
fehlenden Bremswirkung vorausschauend und mit einem größeren
zeitlichen Vorlauf als bei Landfahrzeugen ausgeführt werden. Die
Wasserschutzpolizei führt aus diesem Grund regelmäßig
Alkoholkontrollen auf dem Bodensee durch.