Vorsicht vor flachen Netzen im Untersee
Radolfzell, 06.10.2014 von Michael Häßler
Am nächsten Abend steuern wir unter Maschine den Gnadensee an. Vor Oberzell wollen wir ankern. In Seemitte, etwas oberhalb der Fischbrutanstalt nimmt die Fahrt rapide ab und ich erkenne im Mondschein beidseits des Bootes eine lange Linie auf dem Wasser, die sich langsam sichelförmig wölbt. Ich kann den Propeller noch auskuppeln bevor der Motor abgewürgt wird, doch wir hängen schon fest. Die Schwimmleine des Netzes lässt sich auch nicht bei kurzem einkuppeln im Rückwärtsgang lösen. Sie ist fest um die Welle gewickelt und eingeklemmt.
Den spontanen Gedanken, ins Wasser zu steigen verwerfe ich sofort wieder. Ich habe zwar einen Neoprenanzug sowie Schnorchelausrüstung an Bord, aber das Risiko, mich in der Dunkelheit selbst im Netz zu verheddern, scheint mir zu groß. Außerdem… wie soll man nachts unter dem Boot etwas sehen? Nur durch abtasten den Propeller frei zu bekommen ist ohne Tauchgerät illusorisch. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als uns frei zu schneiden.
Wir lassen uns etwas vom Netz weg treiben, bevor wir den Motor wieder starten. Der Antrieb vibriert wegen der Leinenreste am Propeller zwar heftig, aber wir erreichen mit geringer Fahrt die ausgedehnte Wysse und finden einen brauchbaren, krautfreien Ankerplatz. Am nächsten Morgen bei genug Licht, ist der Propeller schnell wieder frei.
Die Sache ist für uns glimpflich ausgegangen. Es gab keine Schäden am Boot, zumal ein Wellenantrieb relativ unempfindlich ist. Bei einem Saildrive oder Z-Antrieb hätte ich mir allerdings Gedanken über den Simmerring gemacht.
Muss im Herbst grundsätzlich mit flach liegenden Netzen gerechnet werden? Ein von uns befragter Berufsfischer ist der Ansicht, dass es zur Höhe, in welcher das Schwebnetz im freien Wasser ausgebracht wird, keine konkreten Regelungen gibt. „Wir legen das Netz spät aus und holen es früh wieder ein“, so seine Auskunft, „und hoffen, dass in diesem Zeitraum halt kein Boot mehr unterwegs ist. Wird das Netz tiefer gelegt“, so seine Erfahrung, „fängt man im Moment keine Fische.“ Der Kollege habe halt Pech gehabt. Ein gutes Netz koste bis zu 400 Euro.
Friedhelm Glönkler, staatlicher Fischereiaufseher auf der Reichenau vermutet, dass wir in einem als Schwebnetz oder Schwebsatz ausgelegten Felchennetz hängengeblieben sind. Diese Netze dürfen noch bis zum 15. Oktober verwendet werden. Danach beginnt die gesetzliche Schonzeit. Glönkler ist der Ansicht, dass unser Vorgehen richtig gewesen sei. „Ich kann keine Empfehlung an einen Schiffsführer aussprechen“, so schreibt er, „bei Dunkelheit den Propeller seines Motors schwimmenderweise aus einem Netz zu befreien.“ Weiterhin empfiehlt er: „Sollte ein Freischneiden vom Boot aus nicht möglich sein, wäre es wohl angebracht, die Wasserschutzpolizei oder eine Rettungsorganisation zu Hilfe zu rufen.“
Auch die Wasserschutzpolizei rät dringend davon ab, in der Nähe eines Netzes zu schwimmen oder zu tauchen. Sie empfiehlt, bei Manövrierunfähigkeit einen Rettungsdienst zu verständigen und verweist auf einen Flyer des Regierungspräsidiums Tübingen, der vor den Gefahren von Fischnetzen warnt.
Tatsächlich ist in der Unterseefischereiverordnung lediglich die Forderung zu finden, dass die Netze mit ausreichend vielen Bauchen (Schwimmern) gekennzeichnet sind. Weitere Einschränkungen gibt es nur im Zusammenhang mit den Schifffahrtslinien der Berufsschifffahrt.