Presse ist bei Informations- Veranstaltung nicht erwünscht
Sipplingen, 07.02.2011 von Michael Häßler
Die IBN-Redaktion war vor Ort und erhielt trotz vorheriger Rücksprache mit dem Amt für Wasser-und Bodenschutz keinen Zutritt zum Sitzungssaal. Man habe am Nachmittag noch nicht gewusst habe, dass man bei der Veranstaltung am Abend keine Presse dabei haben wolle, entschuldigte das Amt die Ausladung.
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung hat im April letzten Jahres die Errichtung einer Verbotszone innerhalb des bestehenden Wasserschutzgebiets beantragt. Diese Verbotszone soll in einer gemeinsamen Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg sowie des Landratsamts Bodenseekreis festgesetzt werden. Jeder Aufenthalt in diesem Seegebiet zwischen Sipplingen und Überlingen wäre damit künftig eine Ordnungswidrigkeit.
Ob man durch eine solche Maßnahme Anschläge auf das Trinkwasser verhindern kann, ist zumindest fraglich. Eine weitere Frage ist, wie bei ähnlichen Anträgen anderer Wasserentnehmer künftig verfahren wird. Pumpstationen gibt es fast in jeder Gemeinde um den See und alle Einwohner wollen sauberes Wasser trinken.