Eine Frage der Ko-(Existenz)
50 Jahre IBN - 1964 und heute
Radolfzell, 14.06.2014 von Hans-Dieter Möhlhenrich
In ihrer ersten Ausgabe 1964 berichtet die IBN, wie hart es zu Beginn der sechziger Jahre zur Sache ging: Von Ruhezonen ist die Rede, die von den Motorbooten überhaupt nicht mehr hätten befahren werden dürfen. Dieser von behördlicher Seite ins Gespräch gebrachte Vorschlag ruft die „Schutzgemeinschaft der Konstanzer Motorbootfahrer“ auf den Plan. In einer Eingabe an den Innenminister des Landes Baden-Württemberg korrigiert die Gruppe, was gegen die Motorbootfahrer immer wieder vorgebracht wird und es gelingt, die Gefahr zu bannen. Doch die Segelvereine gießen kräftig Öl ins schwellende Feuer und forderten die Behörden auf, gegen die Motorbootbelästigung vorzugehen. Die Flammen lodern als der Bodensee-Segler-Verband mitten hinein in die allgemeine Stimmungsmache mit Forderungen platzt wie: radikale Geschwindigkeitsbegrenzung, keine Neuzulassung von Zweitaktmotoren, Numerus Clausus, Beschränkung der Phonstärke und ein Verbot, am See nicht beheimatete Motorboote überhaupt einzuwässern.
Vom Krieg zwischen Seglern und Motorbootfahren ist die Rede, mit großer Polemik wird auf die Motorbootfahrer geschossen, über Motorengeknatter und Rennboote wird geschimpft, Badende seien gefährden, Ufer und Fischbestände bedroht wegen rücksichtsloser Rennbootbesitzer.
Die IBN ruft zur Besonnenheit auf und versucht klar zu stellen und zu vermitteln: Von einem Krieg zwischen Motorbootfahren und Seglern war und könne nie die Rede sein. Auf beiden Seiten pflege man echte und rechte Seemannschaft und wisse sie zu schätzen, alles andere sei Stimmungsmache, Effekthascherei und Sensationsmache, aber kaum sachliche Information.
Gegen Rowdies könne nicht genug getan werden, doch das Gebot der Stunde sei es leidenschaftslos über das Nebeneinander von Segel- und Motorbooten auf dem See zu sprechen, versucht die IBN die Wogen zu glätten. Denn die Frage der Koexistenz dieser beiden angeblich verfeindeten Parteien ist letztlich eine Frage der Existenz für beide Seiten – also nicht nur für die Motorbootfahrer. Ein Standpunkt, der sich bis heute bewahrheitet hat.
Denn wie so häufig gilt: wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte, also die, die an den Hebeln der Politik sitzen und vorgeben, was die Amtsstuben umzusetzen haben.
Und Existenz auf dem See bedeutet daher für Segler und Motorbootfahrer auch immer Koexistenz. Denn ein Verbot von Zweitaktern hätte damals ebenso hart die Segler wie die Motorbootfahrer getroffen. Eine Regatta ohne Motorbootunterstützung ist auch heute nicht zu machen und schließlich werden viele Segelboote nicht nur von Hand und mit Segeln sondern ebenso unter Motor fort bewegt.
Einschränkungen für die einen, machen das Leben für die anderen auf dem See nicht leichter. Das hat sich in all den Jahren gezeigt und die IBN hat mit ihrer frühen Forderung für einen Schulterschluss vom ersten Heft bis heute recht behalten. Doch es hat seine Zeit gebraucht, bis die Kontrahenten als Partner zusammengefunden haben. Gemeinsames Ziel muss die Ordnung auf dem See sein. „Ordnung in Freiheit“ war ein Begriff den der IBN-Gründer und Herausgeber Erich F. Jetter in einem Artikel mit prägte, der aufgegriffen wurde und bis heute seine Gültigkeit hat.