Präventionsaktion "Sichern Sie Ihr Eigentum"

Sipplingen, 28.05.2014 von IBN

Am Samstag, den 07. Juni 2014, führt die Wasserschutzpolizeistation Überlingen im Hafen Sipplingen-West unter dem Motto "Gravieren für mehr Sicherheit" eine Präventionsaktion zum Schutz der Eigentümer von Booten vor Diebstahl durch.

 Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist in den vergangenen Jahren 
steigende Fallzahlen im Deliktsbereich "Kriminalität rund um das 
Sportboot" aus. Hierbei fallen insbesondere Diebstähle von 
Außenbordmotoren und maritimer Ausrüstung ins Auge, wobei das 
Diebesgut vielfach nach Osteuropa verbracht wird.

Die Aufklärung dieser Straftaten wird auch dadurch erschwert, dass die von den 
Herstellern von Motoren oder anderer Ausrüstungsgegenstände 
angebrachten Seriennummern leicht entfernt werden können. Da die 
Seriennummern zudem oftmals für eine Vielzahl von Geräten innerhalb 
einer Serie vergeben werden, sind sie für Fahndungszwecke wenig 
geeignet. Daher kann auch aufgefundenes vermeintliches Diebesgut in 
vielen Fällen nicht den rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden. Vor
diesem Hintergrund bieten die Überlinger Wasserschutzpolizisten den 
Bootseigentümern die Möglichkeit, ihre Motoren und andere 
Ausrüstungsgegenstände mit einer Eigentümer-Identifizierungsnummer 
vor Diebstahl zu schützen.

Diese Individualnummer wird mit einem Graviergerät dauerhaft in das Material eingebracht. Die eingravierten
Nummern werden anschließend im Bootspass des Eigners eingetragen. 
Ergänzend dazu wird am Boot gut sichtbar ein wasserfester Aufkleber 
angebracht, welcher auf die Codierung hinweist. Es erfolgt keine 
Erfassung dieser Daten in einer Datei. Mit diesen Maßnahmen sollen 
einerseits potentielle Diebe von einer Straftat abgeschreckt werden. 
Des Weiteren können die individuell gekennzeichneten Gegenstände im 
Falle eines Diebstahls in den polizeilichen Fahndungssystemen 
ausgeschrieben und im Falle ihres Auffindens als Diebesgut 
identifiziert und wieder ihrem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben 
werden.

Die Eigentümer der Motoren und sonstigen 
Ausrüstungsgegenstände werden gebeten, am 07. Juni zur 
Einbringung der Gravur folgendes mitzubringen: - die 
Zulassungsurkunde des LRA (bei Motoren) - einen Kaufvertrag oder eine
Rechnung - ihren Personalausweis oder Reisepass.

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