Fischer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
24.06.2013
Der Fischer, in dessen Netz im August letzten Jahres vor Überlingen eine 66-jährige Frau beim Schwimmen ertrunken ist, wurde vom Amtsgericht Überlingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Obwohl der Fischer an diesem Ort seine Netze auslegen durfte und diese nach Meinung des Gerichts auch korrekt gekennzeichnet gewesen seien, wurde er zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft an, dass die Gefahr „sichtbar und vorhersehbar“ gewesen sei.