Fischer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

24.06.2013

Der Fischer, in dessen Netz im August letzten Jahres vor Überlingen eine 66-jährige Frau beim Schwimmen ertrunken ist, wurde vom Amtsgericht Überlingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Obwohl der Fischer an diesem Ort seine Netze auslegen durfte und diese nach Meinung des Gerichts auch korrekt gekennzeichnet gewesen seien, wurde er zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft an, dass die Gefahr „sichtbar und vorhersehbar“ gewesen sei.

Miteinander

Klasse Meinung dem ist nichts hinzuzufügen. Würden viel mehr so denken würde man besser miteinander auskommen..
Alfred Sulger am 27.06.2013 09:45:36

Ignoranz ?

Ohne den Tod eines Menschen geringer zu achten als er es ist (es könnte ja auch meine Frau sein !) ,finde ich es unerträglich einem Berufsausübenden ,der sich im Rahmen der im auferlegten Pflichten seiner Arbeit nachgeht eine Verantwortung für die Unvernunft von Freizeitaktivisten, die ohne Zeitdruck jedes Risiko eigenverantwortlich abschätzen können zu geben !
Die Frau war eindeutig auf die Gefahr eines Netzes durch einen anderen Badegast hingewiesen worden.
Wer Zeit hat , das treiben am See zu betrachten, der wird Beispiele wie diese zu hauf finden: Eine Frau liegt am Strand , sie benutzt immer den gleichen Weg ins Wasser. Irgendwann als sie wieder ins Wassert läuft ,kommt von rechts eine Schwanenfamilie ,der sie geradewegs vor deren Schwimmrichtung läuft, und das Weiterschwimmen blockiert . Die Schwanenfam. sieht dies als Bedrohung , und greift an. Die Frau schreit um Hilfe , ihr Mann greift ein und tritt nach den bösen, bösen
Schwänen. es gibt kein anders Wort dafür als Ignoranz ! Und die Folgen dieses ignoranten Verhaltens anderen aufzubürden ist ebenfalls Ignoranz !
Carlo Engel am 25.06.2013 11:25:58
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