Wassersportverbände wehren sich gegen unbegründete Sperrzonen

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Lindau, 28.02.2013 von IBN

Die Wassersportverbände am Bodensee haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Managementplan für das Natura 2000 - Gebiet “Bayerischer Bodensee" eingereicht. Adressat ist das federführende Regierungspräsidium Schwaben, das den Wassersportverbänden eine Fristverlängerung eingeräumt hat.

Die unterzeichnenden Dachverbände vertreten rund 170 Vereine mit mehr als 30000
Wassersportlern direkt am Bodensee. Sie hatten beim Landratsamt Lindau interveniert, als
der weitreichende Maßnahmenkatalog für das Natura 2000-Gebiet Bayerischer Bodensee
einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Dieser sieht u. a. ein ganzjähriges Befahrens-
und Ankerverbot für die Bucht von Nonnenhorn, westlich von Wasserburg sowie in der
Reutiner Bucht zwischen Lindau und Zech vor. Weitere Gebiete wie die Bucht zwischen
Wasserburg und der ehemaligen Prechtl-Werft am Rechener Horn, die Schachener Bucht
sowie ein Streifen vor Zech sollen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März gesperrt
werden. Sperrzone wäre also fast das gesamte bayerische Bodenseeufer.
Doch nicht nur die Wassersportler wären betroffen. Weitere Verbote richten sich gegen
Grundstücksbesitzer, Spaziergänger, Hundebesitzer und Badende. Ausgenommen wären
lediglich Jäger und Paddler sowie die Berufsfischer.

Die Verbände sehen keine ausreichenden Gründe für diese weitreichende Aussperrung von
Seenutzern und Seeanwohnern vom bayerischen Bodenseeufer. Der vorliegende Entwurf
des Managementplans beruht vielmehr einzig auf Mutmaßungen und Spekulationen und hat
die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen nicht untersucht. Die Notwendigkeit zu so harten
Verboten erschließt sich nicht. Die Vogelschutzrichtlinie, die den Festsetzungen des
Vogelschutzgebiets zugrunde liegt und deren Umsetzung auch der vorliegende
Managementplan dient, verlangt zudem nicht, dass Vogelschutzgebiete für die Bevölkerung
allein auf die theoretische Möglichkeit hin gesperrt würden, dass Störungen möglich seien.
Gefordert von der Vogelschutzrichtlinie ist keine Maximierung des Vogelschutzes, sondern
eine Abwägung mit den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen. Die Ziele des
Vogelschutzes müssen die Interessen der Bevölkerung zudem berücksichtigen und
verhältnismässig sein. Diese gebotene Abwägung lassen die vom Managementplan
vorgesehen Gebietssperren sowohl für die Winter- wie auch für die ganzjährigen Sperren
gänzlich vermissen.

Die seit Jahrzehnten ausgeübte pflegliche Nutzung des bayerischen Bodenseeufers durch
die Bevölkerung und die übrigen Nutzer hat ja gerade zu diesem guten Zustand geführt, der
heute als bewahrenswert und schutzwürdig im europaweiten Netz anerkannt wird, betonen
die Verbände. Natur und Vogelwelt werden weder durch die Nutzer noch durch Eigentümer
bedroht. Deshalb halten die unterzeichnenden Verbände freiwillige Maßnahmen und ein
durchdachtes Informationssystem als völlig ausreichend, die Ziele des Vogelschutzes zu
erreichen. Sie greifen geringstmöglich in die Rechte Dritter ein und erfüllen trotzdem den
Schutzzweck. Die Wassersportverbände bieten der Regierung von Schwaben eine aktive
Mitarbeit an, um ihre Verbandsmitglieder für die Themen des Vogelschutzes zu
sensibilisieren und mit bewusstem Umweltverhalten freiwillig ihren Beitrag zum Naturschutz
zu leisten.

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