Risiko-Management
Radolfzell, 12.01.2013 von Michael Häßler
In anderen Ländern als beispielsweise Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für das Boot sogar teilweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In Deutschland ist ein bestehender Haftpflichtschutz meistens Bestandteil des Liegeplatzvertrags.
Darüber, ob eine Haftpflichtversicherung fürs Boot sinnvoll ist, gibt es keine zwei Meinungen. Sie ist schlicht notwendig, und zwar für jeden, der ein Boot besitzt. Die Privathaftpflicht steht, wenn überhaupt, allenfalls dann für Schäden gerade, wenn ein fremdes Kleinboot genutzt wird und auch nur dann, wenn diese Nutzung „gelegentlich“ erfolgt. Die Bootshaftpflichtversicherung deckt, grob gesagt, den Schaden ab, den man einem anderen zugefügt hat. Sie ist an das Boot und nicht an Personen gebunden. Sie greift auch dann ein, wenn das Boot von anderen berechtigten Personen als vom Eigner genutzt wird. Der Schutz gilt aber nicht, wenn das Boot verchartert oder auf andere Weise gegen finanzielle Beteiligung überlassen wird.
Die Beiträge einer Haftpflichtversicherung sind überschaubar, obwohl gerade bei Personenschäden oder auch bei Gewässerverschmutzungen enorme Kosten entstehen können. Daran sollte man bei der Festlegung der maximalen Deckungssumme denken und sich von einem in dieser Materie erfahrenen Fachmann beraten lassen.
Überhaupt ist kompetente Beratung fast das Wichtigste beim Abschluss eines Versicherungsvertrags. Das Wort „kompetent“ setzt dabei voraus, dass der Berater nicht nur etwas von Versicherungen versteht, sondern auch von Booten und vom Wassersport. Nur er oder sie hat die Erfahrung und das Wissen, um das Risiko des Kunden realistisch einschätzen zu können und ein passendes Paket zu schnüren, das die individuellen Bedürfnisse des Bootseigners berücksichtigt.
Auf die Dienste eines Versicherungsvertreters, der nur an einem möglichst hohen Abschluss interessiert ist, kann man verzichten und die Versicherung online abschließen, wie das von manchen Gesellschaften angeboten wird. Dann kann man unter Umständen etwas Beitrag einsparen. Ob diese
Ersparnis aber tatsächlich sinnvoll war, merkt man erst im Schadensfall, und wahrscheinlich bereut man es spätestens dann, keinem Partner „aus Fleisch und Blut“ gegenübersitzen zu haben, der sich selbständig um die Regulierung eines Schadens kümmert und dies fair und zuverlässig im Interesse aller Beteiligten erledigt.
Einen Versicherungsvertreter, dessen Selbstverständnis sich darin erschöpft, Forderungen gegenüber der Gesellschaft schon am Telefon reflexartig abzuwehren, kann man sich sparen. Andererseits kann es auch nicht sein, dass ein Kunde meint, mit allerlei „faulen Tricks“ das Maximum aus seiner Versicherung herausholen zu müssen. Ein Versicherungsvertrag soll sich nicht „rentieren“, sondern ein existenzielles Risiko absichern. Er ist wie eine „Wette“ auf ein Unglück.
Das Prinzip ist, dass viele Leute jeweils geringe Summen in einen Topf einzahlen, aus dem Schäden beglichen werden, die für den Einzelnen eine hohe Belastung bedeuten würden. Daraus folgt, dass aus diesem Topf nicht mehr Geld entnommen werden kann, als gemeinsam eingezahlt wird und die Mehrheit der Leute während der Laufzeit des Vertrages mehr Geld einzahlen, als sie herausbekommen.
Für die grundsätzliche Funktion einer Versicherung kann man auch das
„altmodische“ Wort von der Solidargemeinschaft bemühen, das impliziert, dass für Egoismen kein Platz ist. Leute, die am Clubhausstammtisch prahlen, was sie ihrer Versicherung alles „untergeschoben“ haben, haben die anderen Beitragszahler „über den Tisch gezogen“. Oft sitzen diese übrigens am selben Clubhausstammtisch wie der Prahler selbst.
Haftpflichtversicherung
Die meisten Haftpflichtversicherungen bestehen aus Standardverträgen, die Standardrisiken absichern. Wenn die Vertragsbedingungen die eigenen Erwartungen decken, sind solche Verträge oft auch dann eine preisgünstige Lösung, wenn die eine oder andere Leistung vielleicht gar nicht genutzt werden kann und die eigenen Ansprüche übererfüllt sind.
Ein solches Detail könnte beispielsweise das Regattarisiko sein, das in vielen Standardverträgen der letzten Jahre automatisch enthalten war. In neuerer Zeit gehen manche Versicherer dazu über, dieses Regattarisiko näher zu spezifizieren. So kann die Teilnahme an Regionalveranstaltungen oder an Clubregatten gedeckt und die Teilnahme an „internationalen“ Regatten ausgeschlossen sein. Speziell für Bodensee-Segler besteht hier Klärungsbedarf, denn auch ein „Dörflerennen“ ist „international“ ausgeschrieben, wenn es im Regattaprogramm des Bodensee-Segler-Verbands aufgeführt ist.
Manche Gesellschaften bieten auch spezielle, an das jeweilige Revier oder an bestimmte Bootsklassen angepasste Verträge an, bei denen die individuellen Aspekte schon berücksichtigt sind.
Vor Abschluss eines Vertrags sollte man die Bedingungen verschiedener Angebote genau miteinander vergleichen. Durch das Internet ist der Markt viel transparenter geworden, als das früher der Fall war. Auch wenn die verschiedenen Anbieter beim Haftpflichtschutz relativ nahe beieinander liegen, kann es doch den einen oder anderen Unterschied bei den Bedingungen geben, der im Einzelfall interessant ist.
Kasko ist die „Kür“
Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Boot. Dies können Schäden sein, die man durch eigene „Dussligkeit“ verursacht hat oder Schäden, die durch Einbruch, Brand (auch im Winterlager), Unfall auf dem Transportweg oder einfach durch technisches Versagen entstanden sind. Auch bei Schäden, die von Dritten verursacht wurden, die aber entweder unbekannt sind oder die keine konkrete Haftung trifft, springt die Kaskoversicherung ein. Das kann „Unfallflucht“ oder ein Ereignis sein, wie es sich in der vergangenen Saison in einem Bojenfeld zugetragen hat: Dort riss sich im Sturm ein Boot los und verursachte am Rigg eines anderen Bojenliegers einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers lehnte die Regulierung des Schadens ab. Sie argumentierte, dass die Schadensursache der Sturm gewesen sei, für den ihr Kunde nicht haftbar gemacht werden könne. Der Geschädigte hatte Glück im Unglück: Dessen Kaskoversicherung zahlte das beschädigte Rigg.
Die ablehnende Versicherung hat sich dadurch nicht „klammheimlich aus der Verantwortung gestohlen“, auch wenn das in den Augen eines Laien so aussehen mag. Das Versicherungsrecht in Europa setzt tatsächlich zwingend eine „Haftpflicht“, also ein Verschulden des Versicherungsnehmers voraus. Wenn das Boot korrekt festgemacht war und der Schaden Folge eines außergewöhnlichen Wetterereignisses ist, liegt keine Schuld und somit keine Haftpflicht des Versicherungsnehmers vor. Diese Rechtsauffassung gilt in ähnlicher Form auch in anderen Ländern.
Allgefahrendeckung
Welche Gefahren vom Versicherungsvertrag abgedeckt werden und welche Gefahren ausgeschlossen sind, muss genau definiert werden. Dabei gibt es grundsätzlich zweierlei Arten von Verträgen. Verträge mit „Allgefahren-Deckung“ scheinen für den Laien etwas einfacher verständlich zu sein, denn sie decken alle Risiken ab, außer denen, die auf
einer „Negativliste“ explizit ausgeschlossen sind.
Im Gegensatz dazu gibt es Verträge, bei denen alle Risiken ausgeschlossen sind, die nicht explizit auf einer „Positivliste“ geführt werden.
Ob eine Kaskoversicherung sinnvoll ist, bestimmt zunächst einmal der Wert des Bootes in Relation zur eigenen Finanzkraft. Wer den Verlust seines Bootes „aus der Portokasse“ bezahlen kann, für den ist der Stellenwert einer Kaskoversicherung sicherlich geringer einzustufen als für denjenigen, der sich sein Boot praktisch „vom Mund abgespart“ oder es womöglich über einen Kredit finanziert hat.
Ein Risiko, das in diesem Zusammenhang gerne vergessen wird, sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten, die normalerweise nur von der Kaskoversicherung übernommen werden. Solche Kosten können den Wert eines Bootes auch deutlich übersteigen und auch denjenigen empfindlich treffen, dessen „alter Kahn“ kaum noch einen finanziellen Wert besitzt.
Lappalien sind teuer
Generell und bei fast allen Versicherungen gilt der Grundsatz, nur solche Risiken abzusichern, die zur existenziellen Belastung werden können. Der Abschluss einer „Luxusversicherung“ für „Lappalien“ lohnt sich selten. Dies könnte zum Beispiel der Ausschluss einer Selbstbeteiligung bei Kaskoverträgen sein. Wenn sich die Versicherungsgesellschaft mit der Regulierung von Kleinigkeiten befassen muss, wird sie diesen Aufwand selbstverständlich in die Beitragshöhe einpreisen müssen. Die Verwaltungskosten sind gleich, egal ob es sich um einen hohen oder um einen geringen Schaden handelt und übersteigen bei Bagatellschäden oft die Höhe der ausbezahlten Versicherungssumme. Es empfiehlt sich daher, die Selbstbeteiligung möglichst hoch zu wählen, in einer Größenordnung, wie sie vom eigenen Budget gerade noch getragen werden kann. Man sollte sich dazu vom Fachmann verschiedene Varianten rechnen lassen.
Je höher die Selbstbeteiligung ist, umso geringer sind die Versicherungsbeiträge. Auch der komplette Ausschluss von Teilschäden ist möglich und reduziert die Beitragshöhe. Versichert ist dann nur der tatsächliche oder der wirtschaftliche Totalverlust des kompletten Bootes. Eine solche Versicherung bietet sich beispielsweise dann an, wenn ein Boot über längere Zeit eingelagert werden soll.
Manche Gesellschaften verlangen bei verschiedenen Schadensarten keine Selbstbeteiligung. Dies könnten beispielsweise Schäden aus Einbruch sein oder Kollisionen mit Unfallflucht. Auch der Versicherungsumfang von Ausrüstung und „persönlichen Effekten“ differiert bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Hier sollte man sich für den Schutz entscheiden, der auf die eigene Situation am besten zutrifft. Wer ein „schwimmendes Wochenendhaus“ sein Eigen nennt, hat hier sicherlich andere Ansprüche als der Besitzer eines offenen Regattabootes.
Bei älteren Booten kann es manchmal etwas kompliziert werden, einen Kaskoschutz zu erhalten. Während manche Gesellschaften dies generell ausschließen, verlangen andere ein Wertgutachten oder machen dem Eigner Auflagen zum Pflegezustand des Bootes. So schreiben manche Gesellschaften vor, das stehende Gut in regelmäßigem Turnus auszutauschen. Hier ist der persönliche Kontakt mit dem Versicherungsfachmann gefragt.
Ob der Neuwert oder nur der Zeitwert ersetzt wird, ist ebenfalls eine wichtige Frage. „Feste Taxe“ bedeutet, dass bei Totalverlust eine vorher bestimmte Summe überwiesen wird und die Klausel „Neu für Alt“ sagt aus, dass ein beschädigtes Teil oder eine Reparatur unabhängig vom Alter des Teils bezahlt wird.
Auch über einen Schadenfreiheitsrabatt sollte man sprechen.