Wasserrechtliche Erlaubnis der Katamarane verlängert

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Konstanz, 21.12.2012 von IBN

Das Landratsamt Konstanz hat die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Katamarane bis 2022 verlängert.

In einem vorrangegangen Verfahren waren verschiedene Gutachten erarbeitet worden und Verbände und Träger von öffentlicher Belangen gehört worden. Die Katamaranreederei hat im Vorfeld die Streichung einiger Sicherheitseinrichtung, neue Fahrgeschwindigkeitskorridore und die Streichung der Vorschrift eines zweiten Schiffsführers verlangt. Im November fand ein nichtöffentlicher Erörterungstermin dazu statt.

Letztlich ist das Landratsamt Konstanz jetzt aber fast durchwegs dem Antrag der Reederei gefolgt. So muss künftig bei Nacht und schlechter Sicht nur noch ein Matrose zusätzlich auf der Brücke stehen, um den Schiffsführer zu unterstützen und nicht wie bisher ein zweiter Mann mit Patent. Außerdem dürfen die Katamarane künftig ohne Richtmikrofonanlage, Voicerekorder, Wärmebildkamera und eine zweite Radaranlage fahren. Damit speckt man die einst von Fachleuten empfohlene Sicherheitsausstattung auf die Ausstattung der anderen Schiffe ab, heißt es aus dem Landratsamt.

Geändert sind auch Route und die Geschwindigkeitsabschnitte. Künftig darf die Schnellfähre ganzjährig den so genannten Winterkurs fahren, also im Konstanzer Trichter näher am Ufer. Im Trichter darf der Katamaran schneller Fahren, ausserhalb auf dem offenen See wird die Geschwindigkeit auf 36 km/h gesenkt. Auf Änderungen beim grünen Ball hatte die Reederei im Vorfeld bereits verzichtet.

Die Genehmigung liegt vom 27. Dezember bis 11. Januar im Landratsamt Konstanz sowie den Rathäusern in Friedrichshafen und Konstanz aus.

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