Elektronik an Boord Teil II

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Die Zeiten, in denen der Salon von Yachten ausschließlich mit Petroleumlaternen ausgeleuchtet wurde, sind schon lange vorbei. Der zunehmende Komfort an Bord von Wassersportfahrzeugen macht eine ortsfeste elektrische Anlage nahezu unumgänglich.

Bei küsten- und seetauglichen Wasserfahrzeugen werden an die elektrische Anlage höhere Anforderungen gestellt als bei einem Jollenkreuzer der nach Einbruch der Dämmerung mit einem Rundumlicht dem heimischen Hafen entgegensegelt. Die Sicherheit im Schiffsverkehr gebietet dem verantwortungsvollen Schiffsführer das Mitführen einer Mindestmenge an Strom (Kapazität), um die vielen wichtigen und unwichtigen Verbraucher zu versorgen.

Um die mitzuführende Stromkapazität zu ermitteln, bedarf es einer Energiebilanz oder Wattinventur. Manch alter Hase wird nach einer Energiebilanz feststellen, dass seine vorgehaltene Batteriekapazität dem Umfang der in den vergangenen Jahren angeschafften elektrischen Ausrüstungsteile nicht mehr gerecht ist. Bevor wir in die Berechnung der Batteriekapazität einsteigen, sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass wir diese Berechnung für die Bordnetzbatterie anstellen und nicht für die Starterbatterie. Die Kapazität für die Starterbatterie wird vom Hersteller des Motors vorgegeben. Außerdem eignen sich Starterbatterien nicht für Langzeitentladungen, wie sie von den anderen Verbrauchern verursacht werden.

Für die Aufstellung der Energiebilanz benötigt der Eigner den Strom- oder Leistungsverbrauch aller Verbraucher in Ampere oder in Watt. Diese Angaben findet man in der Regel in der Bedienungsanleitung des Gerätes unter dem Titel "Technische Daten". Nun läßt sich entsprechend dem nachfolgenden Beispiel eine Tabelle aufstellen, in die die Leistung in Watt (W) oder den Strom in Ampere (A) und die Versorgungszeiten in Stunden (h) einzutragen ist.

Den Wert für den Strom erhält man, indem der Leistungswert durch den Spannungswert geteilt wird (Watt : Volt = Ampere). Die Multiplikation des Wertes für den Strom mit den Stunden der Versorgungszeit ergibt den Kapazitätsbedarf (Ampere x Stunden = Ampere-Stunden). Die Summe aller Ampere-Stunden ergibt die theoretische Batterie-Kapazität. Um die tatsächliche Batterie-Kapazität zu erhalten, muß die theoretische Batterie-Kapazität, je nachdem welcher Batterietyp Verwendung finden soll, mit dem Sicherheitsfaktor 1,7 beziehungsweise 1,3 multipliziert werden. Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt verschiedene Einflüsse wie Selbstentladung und Alterung. Außerdem bietet eine großzügig ausgelegte Batterie mehr Schutz gegen Tiefentladung.

In der nebenstehenden beispielhaften Energiebilanz ergibt sich für einen Tag ein Kapazitätsbedarf von etwa 144 Ampere-Stunden (Ah). Multipliziert mit dem Sicherheitsfaktor 1,7 errechnet sich ein Kapazitätsbedarf von rund 245 Ah bei einer konventionellen Flüssigsäurebatterie. Bei Batterietypen neuester Technologie mit festgelegtem Gel-Elektrolyten ist der Sicherheitsfaktor 1,3 anzuwenden. In diesem Fall ergibt sich ein Kapazitätsbedarf von zirka 187 Ah. Nun gilt es anhand des ermittelten Kapazitätsbedarfes eine geeignete Batterie aus dem Angebot der verschiedenen Anbieter herauszusuchen.

Damit während einer achtstündigen Nachtfahrt die Navigationslichter nicht erlöschen, muß mit einer konventionellen Flüssigsäurebatterie eine Kapazität von etwa 96 Ah vorgehalten werden. Mit einer Gel-Batterie kann der Kapazitätsbedarf auf etwa 74 Ah gesenkt werden. Damit der Kapazitätsbedarf der elektrischen Anlage des eigenen Wasserfahrzeuges nicht ins Unermeßliche steigt, ist eine gelegentliche Bilanzierung angebracht. Eine individuelle Energiebilanz kann ja durchaus positiver aussehen als das angeführte, willkürliche Beispiel. Vielleicht findet der Skipper bei dieser Gelegenheit einige Energiefresser, auf die er gerne verzichten möchte. Viel Erfolg!