Messbojen vor der Bregenzer Ach Mündung
Hard, 17.02.2012 von IBN
Dafür wird das Institut Messbojen an drei Punkten in diesem Seeteil ausbringen.
Außerhalb dieser Zeit ist eine Verankerung nur
in enger Absprache mit dem Amtssachverständigen für Fischereibiologie beim
Amt der Vorarlherger Landesregierung und mit dem Fischereirevierausschuss
für den Bodensee zulässig. In diesem Gebiet wird in bestimmten Zeiträumen
intensiv mit Schwebnetzen gefischt. Sollte es zu Schäden an freitreibenden
Schwebnetzen durch Kollision mit einer Messeinrichtung kommen, hafter das
Land Vorarlberg vertreten durch das Institut für Umwelt. Der Schaden und
das Schadensausmaß müssen im Einzelfall durch den staatlichen
Fischereiaufseher festgestellt werden. Für anderweitige Schadensfälle wird
keine Haftung übernommen. Die Bojen sind mit der Aufschrift „Messeinrichtung
- Mindestens 100 m - Abstand halten" versehen.
